bei der sfl geht was. unter der leitung unseres guten alten säufer-studis wurde eine neue organisationsstruktur erarbeitet und prov. abgesegnet. das sogenannte komitee wird zukünftig nur noch für strategische belange zuständig sein, das operative wird an einen ceo und eine geschäftsleitung delegiert (wie auch immer die sich zusammensetzt).
ich hab mich da noch nicht wirklich mit befasst, aber ich denke zumindest angebracht war es offensichtlich, dass man da etwas machen muss. obs so besser wird, mal lugen. im herbst muss der entscheid dann noch offizialisiert werden.
ausserdem sind versch. änderungen an den reglementen angenommen worden.
interessant finde ich dreierlei dinge. zunächst zwei positive aspekte:
das dürfte wohl weniger im sinne der ineo-losanns und der scheisschinesen sein - obschon die sicherlich auch das zu umschiffen wissen werden. und diese zahl eigentlich noch viel weiter reduziert werden müsste.https://www.sfl.ch/fileadmin/user_uploa ... 090621.pdf
Beschränkung internationaler Leihspieler
1) Ein Klub der SFL darf gleichzeitig maximal
sechs Spieler leihweise von einem
ausländischen Klub qualifiziert haben, wovon
höchstens drei Spieler vom selben
ausländischen Klub.
2) Diese Beschränkung gilt ab der Saison
2024/25.
3) Für die Übergangssaisons 2022/23 und
2023/24 gilt eine Beschränkung auf acht,
respektive sieben Spieler, jedoch noch ohne
Beschränkung der Anzahl Leihspieler desselben
Klubs
zudem werden die max. möglichen spieler, die innerhalb einer saison auf einem matchblatt stehen dürfen, aber nicht lokal ausgebildet wurden, weiter reduziert (wenn ich das richtig verstanden habe).allerdings sind ab der Saison 2023/24 anstatt der bisher 17 nur noch maximal 13 nicht lokal ausgebildete Spieler erlaubt.
und dann noch zum negativen aspekt:
https://www.sfl.ch/fileadmin/user_uploa ... 010721.pdf
somit freie hand für die "geschäftsleitung", sämtliche spielrunden selber festzulegen, u.a. als konsequenz des neuen tv-vertrages. trotzdem geht die formulierung hier viel weiter, als es im tv-vertrag fixiert wurde.
hier noch die medienmitteilung zum ganzen:
SFL-KLUBS SAGEN JA ZU NEUER ORGANISATIONSSTRUKTUR
19.05.2021SFL
Mit grosser Mehrheit schufen die Vertreter aus den 20 Klubs der Swiss Football League mit einer Statutenanpassung die Grundlage für die Einführung einer zeitgemässen Organisationsstruktur und stimmten Reglementsanpassungen zu.
Die ausserordentliche Generalversammlung der Swiss Football League (SFL) in Ittigen bei Bern wurde unter strenger Einhaltung von Hygienebestimmungen und Distanzregeln durchgeführt. Jeder der 20 SFL-Mitgliedklubs durfte nur eine Vertretung an die Versammlung entsenden.
An einer der letzten Versammlungen erhielt das Komitee der SFL den Auftrag, die Führungsstrukturen der Liga zu überprüfen. Die Klubvertreter forderten Vorschläge für eine klarere Abgrenzung zwischen strategischer und operativer Führung der SFL, eine Modernisierung der Strukturen, mehr Klarheit und Transparenz für die Klubs über die Entscheide des Komitees sowie eine verbesserte Zusammenarbeit mit den Klubs.
Das Komitee bildete daraufhin unter der Führung von Dr. Philipp Studhalter eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus dem Komitee, der Super League und der Challenge League, ergänzt mit dem CEO der SFL. Der Direktor des Instituts für Verbandsmanagement der Universität Fribourg, Dr. Philipp Erpf, übernahm die wichtige Rolle des neutralen Projektbegleiters. Die Arbeitsgruppe analysierte in einem intensiven Prozess in Gesprächen mit weiteren Klubvertretern und Experten die Abläufe innerhalb der SFL. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse wurde den Klubvertretern im Hinblick auf die Versammlung ein Vorschlag für eine neue, zeitgemässe Organisationsstruktur unterbreitet.
Deutliche Zustimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen
An der heutigen Versammlung stimmten die Klubvertreter den vorgeschlagenen Statutenänderungen, welche die Grundlage für die Umsetzung der neuen Organisationsstruktur bilden, mit 18 Ja-Stimmen deutlich zu. Gegenstimmen gab es keine, zwei Klubvertreter enthielten sich. Das Komitee übernimmt mit diesem Entscheid eine klare strategische Führung und gibt alle operativen Aufgaben an den CEO und die Geschäftsleitung ab, die für die Organisation und Durchführung des Spielbetriebs sowie für die interne und externe Kommunikation verantwortlich sind. Vierteljährliche Klubkonferenzen und zusätzliche Fachgruppen zu spezifischen Themen sollen den Wunsch nach einem besseren Kommunikationsfluss zwischen den Klubs und der operativen Leitung erfüllen.
Der Präsident des Komitees übt in Zukunft eine Aufsichts- und Kontrollfunktion im Sinne eines Verwaltungsratspräsidenten aus. Anstelle des bisherigen Finanzchefs wird im Komitee ein «Audit Committee» den finanziellen Geschäftsverkehr der operativen Führung begleiten. Zudem werden klare Vorgaben zur Zusammensetzung des 9-köpfigen Komitees geschaffen: mindestens zwei Mitglieder kommen aus Klubs der Challenge League, mindestens zwei aus der französischen/ italienischsprachigen Schweiz und mindestens ein Mitglied hat keine Funktion in einem Klub und gilt als unabhängig. Die Amtszeit wird zudem ab Inkrafttreten der Statutenänderungen auf 10 Jahre beschränkt.
Mit diesem Entscheid schufen die Klubvertreter die statutarischen Grundlagen (Inkrafttreten per 18. November 2021) für die Umsetzung der neuen Strukturen anlässlich der ordentlichen Generalversammlung im November 2021, inklusive Neuwahlen der Mitglieder und des Präsidenten des Komitees.
Weiterhin fünf Auswechslungen – wenn es das IFAB erlaubt
Die SFL-Klubs stimmten im weiteren Verlauf der Versammlung aufgrund der neuen Anspielzeiten im TV-Vertrag und aus den Erfahrungen im Umgang mit der Covid-19-Pandemie verschiedenen Änderungen im Reglement für den Spielbetrieb der SFL zu. Die wichtigste Änderung betrifft die Auswechslungen. Sofern das International Football Association Board (IFAB) die Möglichkeit von fünf Wechsel für die höchsten nationalen Ligen in der nächsten Saison aufrechterhält, werden die Klubs in der Super League in der Saison 2021/22 weiterhin fünf Auswechslungen vornehmen können. Andernfalls erfolgt eine Reduktion gemäss IFAB. In der Challenge League sind unabhängig vom Entscheid weiterhin fünf Wechsel möglich.
» Zum neuen Spielbetriebsreglement (gültig ab 01.07.2021)
Ja zu Obergrenze bei Leihspielern und Anpassung an Kontingentsliste
Im Reglement über die Qualifikation der SFL-Spieler folgten die Klubs im Bereich der Beschränkung internationaler Leihspieler den geplanten FIFA-Bestimmungen und beschlossen eine Obergrenze von maximal sechs Spielern ab der Saison 2024/25, wovon höchstens drei vom gleichen ausländischen Klub ausgeliehen werden dürfen. Damit unterstützen die Schweizer Klubs die Absichten der FIFA, die Anhäufung von Leihtransfers einzuschränken und die Integration von jungen Spielern in den Profifussball zu fördern. Für die Übergangssaisons 2022/23 und 2023/24 gilt eine Beschränkung auf acht, respektive sieben Spieler (noch ohne Beschränkung der Anzahl desselben Klubs).
» Zum neuen Qualifikationsreglement (gültig ab 09.06.2021)
Weiter verabschiedeten die Klubs neue Regeln im Bereich der Kontingentsliste für die Spiele in der Super League. Die Gesamtzahl von 25 Spielern wird beibehalten, allerdings sind ab der Saison 2023/24 anstatt der bisher 17 nur noch maximal 13 nicht lokal ausgebildete Spieler erlaubt. Damit wird ein ausgeglicheneres Verhältnis zwischen ausländischen und Schweizer Spielern geschaffen, was für letztere vermehrte Einsatzchancen ermöglichen soll. Für die Übergangssaison 2022/23 gilt eine Beschränkung auf 15 Spieler. Abschliessend wurden zwingende Änderungen der FIFA-Reglemente in die SFL-Bestimmungen überführt.