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Kampf den Hooligans und Rassisten
Das hat uns mal den Arsch gerettet. Wenn der ganze Polenmob zusammengehalten hätte..... wäre nicht wirklich lustig gewesen.raven hat geschrieben:Habe aus nem ...Zine gelesen, dass dies nie der Fall sein wird. Sogar an Nati Heimspielen gibt es kein Pardon. Das Zine ist zwar schion n paar Jährchen alt, denke aber nicht dass es heute anders ist.Wiesel hat geschrieben:Wenn die Polen ihre Fehde für einen Monat ruhen lässt ganz bestimmt... Aber das wird wohl nicht so sein
- Zyleta
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Wirds dort def. nicht geben, sah den polnischen "Zusammenhalt" mal bei Ungarn-Polen, vor etwa 1.5 Jahren: Total ca. 3500 Polen, davon ca. 150 Legia-Hools inkl. Verbündete sowie ca. 80 Poznan-Lads, Rest waren ausnahmslos Kutten. Nachdem sich beide Mobs vor dem Stadion auf übelste Art und Weise zugerichtet hatten, wurden sie in zwei unterschiedliche Sektoren eingeteilt. Wären nicht hunderte von Bullen vor Ort, teilweise sogar zwischen den polnischen Sektoren postiert gewesen, wer weiss was dann alles passiert wäre...Legia hat geschrieben:Das hat uns mal den Arsch gerettet. Wenn der ganze Polenmob zusammengehalten hätte..... wäre nicht wirklich lustig gewesen.raven hat geschrieben:Habe aus nem ...Zine gelesen, dass dies nie der Fall sein wird. Sogar an Nati Heimspielen gibt es kein Pardon. Das Zine ist zwar schion n paar Jährchen alt, denke aber nicht dass es heute anders ist.Wiesel hat geschrieben:Wenn die Polen ihre Fehde für einen Monat ruhen lässt ganz bestimmt... Aber das wird wohl nicht so sein
szar Ferencváros!
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der gesetzesentwurf für die grundlage der hooligandatenbank: http://internet.bap.admin.ch/d/aktuell/ ... ools_d.pdf
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27.06.2005
Gewalt gehört nicht zum Fussball
„Im Fussball geht’s zum Teil hoch her, da wird gerannt, gekämpft, da freut man sich, da gibt’s auch mal was auf die Mütze….aber eines ist klar, es ist unsere Aufgabe, den Gegner auf dem Platz mit fussballerischen Mitteln zu besiegen und nicht Aufgabe der Randalierer, die Stadionbesucher auf der Tribüne zu attackieren“. Das sagen sinngemäss die deutschen Fussballnationalspieler in einem TV-Spot gegen die Gewalt in den Stadien. Sie sprechen auch den Grasshopper-Spielern aus dem Herzen. Diese freuen sich über die tolle Unterstützung durch ihre Fans, verabscheuen aber jegliche Handgreiflichkeiten und das Abbrennen von gefährlichen Bengalischen Fackeln und Rauchpetarden (Pyros), was notabene einen Verstoss gegen das Schweizerische Sprengstoffgesetz bedeutet. Gewalt gehört nicht zum Fussball.
Aber leider gibt es immer wieder einige Unverbesserliche, die die Gesundheit der Zuschauer vorsätzlich fahrlässig aufs Spiel setzen. Sie bringen mit ihren verbotenen Handlungen auch die echten Fans, die ihr Team unterstützen, die die Zuschauer und die Mannschaften mit ihren Choreographien usw. begeistern, in Misskredit.
Sanktionen
Einige wenige – und dennoch viel zu viel – verhielten sich in der vergangenen Saison nicht regelkonform. Der Grasshopper-Club musste für ihr rechtswidriges Verhalten in den Stadien Strafgelder in der Höhe von insgesamt 25'000 Franken bezahlen. Damit muss jetzt Schluss sein. Ab sofort müssen die sogenannten Unverbesserlichen mit einschneidenden Konsequenzen rechnen: Für das Abbrennen von Feuerwerk wie Fackeln oder Rauchpulver werden die Verursacher bei der Stadtpolizei Zürich verzeigt, was bei Verurteilung einen Eintrag ins Strafregister, eine Busse im Erstfall von ca. Fr. 1'000 Franken (Wiederholungstäter müssen eine Gefängnisstrafe gewärtigen) zur Folge haben wird. Auf jeden Fall wird gegen die Verantwortlichen ein nationales Stadionverbot für die Dauer von einem Jahr verhängt und eine Aufwandsbusse von Fr. 500 ausgesprochen.
Quelle: http://www.gcz.ch/
zwei mitteilungen der beiden clubs. die einen polemisch und mit irrsinnigen inhalten, die anderen sachlich-neutral. worums aber insgesamt geht: bei beiden teams handelt es sich um die bussen für eine gesamte saison, während der fcl für massiv geringere vergehen an einem einzigen spiel 15'000 CHF hinblättert. dass da nicht mit gleichen ellen gemessen wird, liegt auf der hand.17.06.2005
Bussen für den BSC Young Boys
Dem BSC Young Boys wurden in der abgelaufenen Saison 2004/2005 Bussen im Gesamtwert von über Fr.10'000.- auferlegt. Diese Bussen wurden für Vorfälle in den Stadien ausgesprochen, welche den Anhängern der Gelbschwarzen angelastet werden konnten. Insbesondere bei den Auswärtsspielen im Cup gegen den FC Zürich am 20. April 2005 sowie beim Super League – Spiel in Thun am 11. Mai 2005 wurde dem BSC Young Boys das Abbrennen und Werfen von Feuerwerkskörpern durch seine Fans angelastet. Bussen mussten die Young Boys ebenfalls für weitere Auswärtsspiele sowie für die beiden Heimspiele gegen den Grasshopper Club (24. August 2004 und 18. Mai 2005) ausrichten.
Die Verantwortlichen des BSC Young Boys wollen die Höhe dieser Bussen nicht dramatisieren, möchten aber die Fans dennoch auf die Auswirkungen der Vorfälle auf unseren Verein informieren. Die Aufwendungen rund um die Sicherheit in den Stadien kosteten YB in der Saison 2004/2005 über Fr.200'000.-.
YB ist stolz auf seine Fans und wünscht sich, dass die Anhänger auch in der kommenden Saison die geltenden Regeln in den Stadien einhalten und durch Ihre Fairness sowie Ihren Ideenreichtum auffallen.
weitere unterschiede: gc und yb haben die bussen auf ihre jeweilige Art wenigstens kommuniziert und werden den betrag berappen.. beides wird wohl von seiten des fcl ausbleiben, wobei ich beim zweiten punkt damit sogar mal einverstanden bin!UNDERCOVER hat geschrieben:
zwei mitteilungen der beiden clubs. die einen polemisch und mit irrsinnigen inhalten, die anderen sachlich-neutral. worums aber insgesamt geht: bei beiden teams handelt es sich um die bussen für eine gesamte saison, während der fcl für massiv geringere vergehen an einem einzigen spiel 15'000 CHF hinblättert. dass da nicht mit gleichen ellen gemessen wird, liegt auf der hand.
da muss ich mich mal pro vereinsleitung äussern: einen solch fragwürdigen entscheid muss man meines erachtens nicht kommunizieren. (vor allem wenn man bedenkt, wie das bei einem pedro dann tönen würde...)lucerne hat geschrieben:weitere unterschiede: gc und yb haben die bussen auf ihre jeweilige Art wenigstens kommuniziert
wie meinst du das? der fcl wird die busse einfach nicht bezahlen? aufstand gegen den verband? fände ich recht fragwürdig...und werden den betrag berappen.. beides wird wohl von seiten des fcl ausbleiben, wobei ich beim zweiten punkt damit sogar mal einverstanden bin!
Für Fragen, Kritik und Anregungen zum Forum ist Camel zuständig. Ich beantworte weder Mails noch PNs dazu.
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solange ein rekurs hängig ist, muss man die busse nicht unbedingt kommunizieren. und der verband selbst hat ja bisher auch nichts bekannt gegeben, oder?lucerne hat geschrieben: weitere unterschiede: gc und yb haben die bussen auf ihre jeweilige Art wenigstens kommuniziert und werden den betrag berappen.. beides wird wohl von seiten des fcl ausbleiben, wobei ich beim zweiten punkt damit sogar mal einverstanden bin!
Die Polen werden auch zersplittert einen guten Mob haben. Bei dem Potenzial der Freundschaften untereinander. Bin mir sicher dass es in Deutschland scheppern wird, wie seit 1990 Italia nicht mehr. Gründe sind sicher die sehr zentrale Lage. Viele werden nur kurz zu den Spielen anreisen. So können auch findige Zivis die Leute nicht auf Zeltplätzen aufstöbern wie ihr Versuch in Portugal... Dass es wohl vier Wochen rund geht in Düsseldorf, da muss man kein Hellseher sein. Und bis die Cops mit ihren Wannen an den Plätzen sind, das dauert... Erschwährend kommt hinzu, dass auch noch zig andere nicht Fussballfans ihren Ausgang auch während der WM geniessen wollen BEI FREUNDEN ZU GAST...Zyleta hat geschrieben:Wirds dort def. nicht geben, sah den polnischen "Zusammenhalt" mal bei Ungarn-Polen, vor etwa 1.5 Jahren: Total ca. 3500 Polen, davon ca. 150 Legia-Hools inkl. Verbündete sowie ca. 80 Poznan-Lads, Rest waren ausnahmslos Kutten. Nachdem sich beide Mobs vor dem Stadion auf übelste Art und Weise zugerichtet hatten, wurden sie in zwei unterschiedliche Sektoren eingeteilt. Wären nicht hunderte von Bullen vor Ort, teilweise sogar zwischen den polnischen Sektoren postiert gewesen, wer weiss was dann alles passiert wäre...Legia hat geschrieben:Das hat uns mal den Arsch gerettet. Wenn der ganze Polenmob zusammengehalten hätte..... wäre nicht wirklich lustig gewesen.raven hat geschrieben: Habe aus nem ...Zine gelesen, dass dies nie der Fall sein wird. Sogar an Nati Heimspielen gibt es kein Pardon. Das Zine ist zwar schion n paar Jährchen alt, denke aber nicht dass es heute anders ist.
ADLER 06
Mainz 05 - mehr als nur ein Karnevalsverein
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die stellungnahme der woz zum oben erwähnten entwurf:UNDERCOVER hat geschrieben:der gesetzesentwurf für die grundlage der hooligandatenbank: http://internet.bap.admin.ch/d/aktuell/ ... ools_d.pdf
Hooligangesetz
Eine neue Sicherheit?
Letzte Woche endete die Vernehmlassung zum Entwurf des Bundesgesetzes über Massnahmen gegen Gewalt an Sportveranstaltungen. Die WOZ schickte eine Stellungnahme nach Bern.
Sehr geehrter Herr Bundesrat Blocher, sehr geehrte Damen und Herren vom Dienst für Analyse und Prävention
Schon im Jahre 2003 hat sich die WOZ an der Vernehmlassung zum Entwurf des Bundesgesetzes über Massnahmen gegen Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda beteiligt, den noch Ihre Amtsvorgängerin, Frau Ruth Metzler, ausgearbeitet hat (siehe www.woz.ch/archiv/old/03/22/5913.html). Kernpunkt dieses Gesetzes sollte eine so genannte Hooligandatenbank sein, anzusiedeln beim Dienst für Analyse und Prävention (DAP), bei der eidgenössischen Staatsschutzzentrale also. Im März dieses Jahres nun haben Sie diesen Entwurf um weitere «präventive Massnahmen» ergänzt. Also doppeln auch wir nach.
Wir tun das aus zwei Motiven:
• Erstens sind wir gebrannte Kinder: Nachdem die WOZ selbst und viele ihrer MitarbeiterInnen vom Staatsschutz fichiert wurden, ist eine Erweiterung staatsschützerischer Befugnisse mit uns nicht zu machen. Wir waren und sind für die Abschaffung der Schnüffelpolizei.
• Zweitens sind wir unerschütterliche LiebhaberInnen demokratischer Freiheitsrechte. Zwangsmassnahmen, die sich ausschliesslich auf polizeiliche Erwägungen stützen, lehnen wir ab. Die Unschuldsvermutung ist uns heilig. Wir verteidigen auch die Bewegungs- und die Versammlungsfreiheit von Fussball- oder Eishockeyfans - und das nicht nur, weil wir selbst als nächste dran sein könnten.
Der Zusatzentwurf
Im Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der Inneren Sicherheit (BWIS) wollen Sie als neue staatsschützerische Aufgabe die «Verhinderung von Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen» festschreiben. Um diese Aufgabe zu erfüllen, soll es nicht nur die schon in Frau Metzlers Entwurf vorgesehene «Hooligandatenbank», sondern zusätzlich «individualpräventive Massnahmen» geben:
• Rayonverbote, die «polizeibekannte Gewalttäter» aus dem Umkreis der Stadien fernhalten sollen.
• Ausreiseverbote, die diesem Personenkreis die Reise an Spiele im Ausland verunmöglichen.
• Meldeauflagen, das heisst, die betroffene Person hätte sich zum Zeitpunkt des Spiels bei der lokalen Polizeidienststelle einzufinden, und schliesslich
• der präventive Polizeigewahrsam bis zu 24 Stunden.
Dieses polizeiliche Repertoire stammt aus Deutschland, wo 4000 Personen in der Datenbank «Gewalttäter Sport» gespeichert sind. Anlässlich der Fussball-EM 2004 in Portugal belegte die deutsche Polizei 175 Personen mit Meldeauflagen und 152 mit Ausreisesperren. Über 2000 Personen bekamen vor der EM Besuch von der Polizei, die ihnen drohte, nur ja nicht nach Portugal zu fahren. Nach demselben Muster behandelt die deutsche Polizei auch Personen, die an Demonstrationen teilnehmen wollen. Die Präventivhaft heisst in Deutschland übrigens «Unterbindungsgewahrsam». Ihre Orientierung am deutschen Vorbild lässt uns befürchten, dass Sie das neue Massnahmenbündel demnächst auch in der Schweiz auf Demonstrierende ausdehnen. Teilweise ist dies ja ohnehin schon der Fall.
Der Ruf der Schweiz?
Dass Sie Ihre neuen Massnahmen im BWIS, also im Staatsschutzgesetz, verankern wollen, haben Sie sich schlau ausgedacht. Es ist das einzige Bundesgesetz, das präventiv-polizeiliche Massnahmen vorsieht. Der Staatsschutz würde also nicht mehr nur überwachen und fichieren, er dürfte sich dann auch an Zwangsmassnahmen beteiligen. Die Verrechtlichung auf Bundesebene hätte zugleich den Effekt, dass auch Kantone, in denen diese Methoden nicht durchsetzbar wären, stramm stehen müssen. Dass Sie damit die kantonale Polizeihoheit untergraben, von der auch die neue Bundesverfassung nur Ausnahmen zulässt, ist Ihnen bewusst. Um die neue Ausnahme und damit die Zuständigkeit des Bundes zu rechtfertigen, greifen Sie zu Behauptungen und abenteuerlichen Begründungen, nämlich:
• Erstens, dass die Gewalt bei Sportveranstaltungen zugenommen habe. Gewalt beim Sport gibt es zweifellos, aber eine Zunahme lässt sich nicht nachweisen. Die Hooliganszene im eigentlichen Sinne ist in der Schweiz sehr klein und auch in den Nachbarstaaten am Schrumpfen.
• Zweitens, dass Bundesinteressen berührt seien, weil «der Ruf der Schweiz als sicheres Land durch die regelmässig auftretenden, von der Presse gut dokumentierten Gewaltexzesse infrage gestellt wird». Mit dieser Begründung liesse sich eine gesetzgeberische Zuständigkeit des Bundes für alles Mögliche fordern - etwa für die häusliche Gewalt, für Gewalt im Strassenverkehr und selbstverständlich für Demonstrationen.
Unschuldsvermutung - gibts das?
Viel mehr als Ihre fehlende Zuständigkeit stört uns aber der präventivpolizeiliche Charakter Ihrer Vorschläge. Voraussetzung für die vorgesehenen Zwangsmassnahmen ist nicht eine gerichtliche Verurteilung, sondern eine blosse administrative Entscheidung der Polizei. In Art. 24 b des Entwurfs heisst es zwar, dass sich Rayonverbote gegen Personen richten sollen, die «nachweislich an Gewaltakten beteiligt» waren. Wie man sich das vorzustellen hat, steht in der Erläuterung: «Der Nachweis ... erfolgt in der Praxis durch Aussagen der Polizeibeamten, der Fanbeauftragten der Sportvereine oder des Sicherheitspersonals der Stadien sowie durch Film- und Fotoaufnahmen.» Das ist gleich doppelt inakzeptabel:
• Erstens, weil Sie die ohnehin schon bestehende Verquickung der privaten Vereine und ihrer Sicherheitsdienste einerseits und der Polizei andererseits auf die Spitze treiben. Die Klubs können nun ihre Stadionverbote, die sie allein aufgrund ihres Hausrechts erlassen, zu polizeilichen Massnahmen umdefinieren und bis weit vor das Stadion verlängern. Es reicht, dass ein Ordnungsdienstler einen Verdacht hegt. Schon heute liegen die Listen der privatrechtlichen Stadionverbote nicht nur der lokalen Polizei vor, sondern auch der Zentralstelle Hooliganismus, die der Sicherheitsdienst der Zürcher Stadtpolizei für die Konferenz der Polizeikommandanten führt.
• Zweitens, weil Sie es der Polizei möglichst bequem machen wollen. Sie müsste sich in Zukunft nicht mehr mit Gerichten und vor allem nicht mehr mit den VerteidigerInnen der Beschuldigten herumschlagen. Der polizeiliche «Nachweis» soll den Beweis vor Gericht ersetzen. Ihre Begründung hierfür lesen wir in den Erläuterungen: «Nur selten können einzelne Täter identifiziert, festgenommen und der Strafverfolgung zugeführt werden.» Anders ausgedrückt: Die Beweise reichen meist nicht für eine Verurteilung. Wer aber nicht verurteilt ist, gilt in einem Rechtsstaat als unschuldig und darf nicht nachträglich doch noch bestraft werden.
Der Taschenspielertrick mit den angeblich genauen Nachweisen zieht sich durch den gesamten Entwurf. Formulierungen wie «konkrete und aktuelle Hinweise» oder «konkrete und aktuelle Tatsachen» können aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es stets die Polizei ist, die zusammen mit ihren privaten Hilfstruppen über Ausreiseverbote, Meldeauflagen oder gar über die Inhaftierung einer Person entscheidet. Die Betroffenen können sich zwar beschweren, aber die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Und vor allem: Der Beschwerdeweg ist mühselig. Die Massnahmen der Polizei überprüft zunächst deren politische Führung, das heisst die Polizeidirektion des jeweiligen Kantons, dann der Regierungsrat als gesamtes Gremium. Angesichts der Verbandelung von Polizei und Politik können die Betroffenen in den beiden ersten Instanzen kaum mit Erfolg rechnen. Erst danach ist der Gang zum Verwaltungsgericht möglich.
Wiederholt sich Altstetten?
Wenigstens, so könnte man meinen, geht es hier nur um «individualpräventive» Massnahmen. Massenfestnahmen wie im Dezember letzten Jahres, als die Zürcher Polizei gleich einen ganzen Zug mit 427 Basler Fans in Altstetten einkesselte und in Polizeigewahrsam nahm, regelt dieser Entwurf nicht. Er bedroht «nur» einzelne Personen, so scheint es. Die Realität wird jedoch eine andere sein. Wer Rayonverbote im weiteren Umkreis von Stadien durchsetzen will, muss schon auf den Anfahrtswegen zum Stadion kontrollieren. Aktionen wie in Altstetten sind damit programmiert. Damit wird auch der Kreis der potenziell von Ihrem Entwurf betroffenen Personen zunehmen: 400 Personen sind heute mit Stadionverbot belegt, weitere zirka 600 - so schätzt der Dienst für Analyse und Prävention DAP - würden sich «gelegentlich» an Ausschreitungen beteiligen. Allein von den in Altstetten Festgenommenen gehörten 346 zur «erlebnis- und gewaltbereiten» Szene, behauptet die Stadtpolizei Zürich. Mehr Kontrollen würden mehr Rayonverbote bewirken, und Rayonverbote machen weitere Kontrollen nötig.
Sehr geehrter Herr Bundesrat Blocher, statt des Teufelskreises der Prävention durch vorbeugende Repression empfehlen wir, es doch mal mit wirklicher Sozialarbeit zu probieren. Fanprojekte und ein vernünftiges Begleitprogramm bei der EM 2008 kosten. Dieses Geld wäre aber erheblich besser investiert als die Millionen für eine vorgetäuschte Sicherheit.
Mit freundlichen Grüssen,
im Namen der WOZ,
Heiner Busch
WOZ vom 30.06.2005
Skandalspiel: Bussen für GC und FCB
ZÜRICH – Das Skandalspiel vom 21. Mai, als die Fans Rauchbomben und Pertaden abfeuerten, hat Konsequenzen: Der FC Basel und GC wurden gebüsst.
Die Mühlen der Sicherheitskammer der Disziplinarkommission der Swiss Football League (SFL) haben zu Ende gemahlen. Und ein Urteil über die gravierenden Vorfällen auf den Tribünen im Spiel Grasshoppers – FC Basel vom 21. Mai gefällt.
Im für die FCB-Fans reservierten Sektor wurden vor und während dem Spiel wiederholt bengalische Feuer, Knallpetarden und Rauchbomben abgefeuert. Zudem wurden während dem ganzen Spiel im Abschnitt der Basler Fans immer wieder Brände gelegt und ab der 62. Minute Teile der Tribüne demontiert und Bodenbretter herausgelöst. Die Feuerwehr musste schliesslich nach Spielschluss in diesem Bereich mit massivem Wassereinsatz lodernde Stichflammen löschen. Sachschaden: über 100´000 Franken.
Deshalb muss der FCB nun auch blechen: 50´000 Franken Busse. Für das vereinzelte Abbrennen von Feuerwerkskörpern durch seine Anhänger hat auch GC eine Busse bekommen: Fr. CHF 3´500.-.
Die Disziplinarkommission SFL hält den Verantwortlichen des FC Basel zu Gute, dass im Vorfeld des Spiels Sicherheitsabsprachen mit dem Grasshopper-Club stattgefunden haben. Die Gewaltexzesse konnten so aber auch nicht verhindert werden.
Quelle: Blick.ch
ZÜRICH – Das Skandalspiel vom 21. Mai, als die Fans Rauchbomben und Pertaden abfeuerten, hat Konsequenzen: Der FC Basel und GC wurden gebüsst.
Die Mühlen der Sicherheitskammer der Disziplinarkommission der Swiss Football League (SFL) haben zu Ende gemahlen. Und ein Urteil über die gravierenden Vorfällen auf den Tribünen im Spiel Grasshoppers – FC Basel vom 21. Mai gefällt.
Im für die FCB-Fans reservierten Sektor wurden vor und während dem Spiel wiederholt bengalische Feuer, Knallpetarden und Rauchbomben abgefeuert. Zudem wurden während dem ganzen Spiel im Abschnitt der Basler Fans immer wieder Brände gelegt und ab der 62. Minute Teile der Tribüne demontiert und Bodenbretter herausgelöst. Die Feuerwehr musste schliesslich nach Spielschluss in diesem Bereich mit massivem Wassereinsatz lodernde Stichflammen löschen. Sachschaden: über 100´000 Franken.
Deshalb muss der FCB nun auch blechen: 50´000 Franken Busse. Für das vereinzelte Abbrennen von Feuerwerkskörpern durch seine Anhänger hat auch GC eine Busse bekommen: Fr. CHF 3´500.-.
Die Disziplinarkommission SFL hält den Verantwortlichen des FC Basel zu Gute, dass im Vorfeld des Spiels Sicherheitsabsprachen mit dem Grasshopper-Club stattgefunden haben. Die Gewaltexzesse konnten so aber auch nicht verhindert werden.
Quelle: Blick.ch
Blick hat geschrieben:Mehr Sicherheit im Fussball-Stadion
BERN – Die Swiss Football League will die Sicherheit in den Stadien erhöhen. Und hat hierzu neue Richtlinien erlassen.
Ein Novum im Schweizer Fussball. Die Swiss Football League hat Richtlinien für alle Beteiligten ausgearbeitet, welche die Sicherheit in den Stadien erhöhen sollen.
Die SFL-Richtlinien regeln unter anderem die Hauptaufgaben der Stadionsprecher, die Funktion in ihrem jeweiligen Klub, die bei Lautsprecherdurchsagen zu verwendenden Sprachen sowie die Koordination mit den Sicherheitsverantwortlichen.
Im Zuge dieser Neuerungen im Sicherheits- und Fanbereich wurden die «Richtlinien über die verbotenen Gegenstände» angepasst. So wurde festgelegt, dass die Fans für die Benutzung von Megaphonen ab sofort eine Bewilligung des veranstaltenden Klubs benötigen.
Ebenfalls neu ist die Zulassung der bei den Fans beliebten grossflächigen Fahnen (Teleskop-Fahnenstangen aus flexiblem Kunststoff bis zu einer Länge von max. 600 cm, vorher 300 cm).
Nein, es ist nur ein Spiel, wenn man gewinnt. Wenn man verliert ist es Scheisszeitverschwendung!
When I looked up "Ninjas" in Thesaurus.com, it said "Ninja's can't be found" Well played Ninjas, well played.
Es tut mit leid Ihnen mitteilen zu müssen, dass Sie den Anforderungen des humanen Evolutionsprogrammes in keinster Weise entsprechen.
When I looked up "Ninjas" in Thesaurus.com, it said "Ninja's can't be found" Well played Ninjas, well played.
Es tut mit leid Ihnen mitteilen zu müssen, dass Sie den Anforderungen des humanen Evolutionsprogrammes in keinster Weise entsprechen.
Ja, gemäss football.ch ist das so.
Nein, es ist nur ein Spiel, wenn man gewinnt. Wenn man verliert ist es Scheisszeitverschwendung!
When I looked up "Ninjas" in Thesaurus.com, it said "Ninja's can't be found" Well played Ninjas, well played.
Es tut mit leid Ihnen mitteilen zu müssen, dass Sie den Anforderungen des humanen Evolutionsprogrammes in keinster Weise entsprechen.
When I looked up "Ninjas" in Thesaurus.com, it said "Ninja's can't be found" Well played Ninjas, well played.
Es tut mit leid Ihnen mitteilen zu müssen, dass Sie den Anforderungen des humanen Evolutionsprogrammes in keinster Weise entsprechen.
Oha! *zu wisu schielt*Rumpel hat geschrieben:Blick hat geschrieben:So wurde festgelegt, dass die Fans für die Benutzung von Megaphonen ab sofort eine Bewilligung des veranstaltenden Klubs benötigen.
Fett! Endlich mal etwas sinnvolles!Rumpel hat geschrieben:Blick hat geschrieben:Ebenfalls neu ist die Zulassung der bei den Fans beliebten grossflächigen Fahnen (Teleskop-Fahnenstangen aus flexiblem Kunststoff bis zu einer Länge von max. 600 cm, vorher 300 cm).