Spiritus hat geschrieben:Fanat hat geschrieben:Frizzel hat geschrieben:Werden absteigen...
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GCZ Saison 09/10
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FCLuzern-1901 hat geschrieben:risto hat geschrieben:Coraxe hat geschrieben:Vblstöblifront hat geschrieben:Spiritus hat geschrieben:Fanat hat geschrieben:Frizzel hat geschrieben:Werden absteigen...
Denke nicht, dass sie so lange an Sforza halten werden
können Sforza nicht entlassen, da 300 Mio fehlen.
- Partyanimal
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12.08.2009
GC-Protest abgewiesen – Busse für Luzern
Die Disziplinarkommission der Swiss Football League hat zum Vorfall beim Spiel FC Luzern – Grasshopper Club Zürich vom 26.7.2009 (Becherwurf eines Zuschauers gegen einen Zürcher Spieler) zwei Verfahren durchgeführt: Im einen Verfahren (Protestverfahren) hat die DK den Protest der Zürcher gegen die Spielwertung abgewiesen und auf die Ansetzung eines Wiederholungsspiels verzichtet. Im zweiten Verfahren (Sicherheitsverfahren) wird der FC Luzern mit einer Busse von 15'000 Franken belegt.
Die DK hält in ihrem Urteil folgendes fest: In Protestfällen kommen die entsprechenden Bestimmungen des Wettspielreglements SFV zur Anwendung. Darin ist klar festgehalten, dass ein Forfait nur dann ausgesprochen werden kann, wenn eine Mannschaft einen Fehler begangen hat und sie somit ein Verschulden trifft. Dies wäre im Zusammenhang mit dem Becherwurf eines Zuschauers der Fall, wenn dem FC Luzern Mängel oder Versäumnisse in der Sicherheitsorganisation nachgewiesen werden könnten. Die DK hält zudem fest, dass sie in den verschiedenen Entscheiden in Protestfällen (bspw. der Fall FC Zürich von Dezember 1999 oder derjenige des FC St. Gallen von April 2007) jeweils Fehler der betroffenen Mannschaften feststellen musste.
Die Ansetzung eines Wiederholungsspiels ist ein Ermessensentscheid. Grundsätzlich sollen die Spielwertungen auf dem Rasen und nicht am grünen Tisch zustande kommen. Deshalb sind Spielwiederholungen nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt. Auch die UEFA verfolgt hier eine sehr zurückhaltende Praxis. Die DK verzichtet dementsprechend auch im vorliegenden Fall auf die Ansetzung eines Wiederholungsspiels.
Gegen die Entscheide betr. Spielwertung ist kein Rekurs ans Rekursgericht möglich, diese sind definitiv.
Verschuldensunabhängige Haftung gemäss Sicherheitsreglement
Der Becherwurf ist aber auch vor dem Hintergrund der Bestimmungen im Sicherheitsreglement der SFL zu beurteilen. Dabei ist, im Gegensatz zur Beurteilung des Protestes gegen die Wertung eines Spiels, ein Klub auch ohne eigenes Verschulden haftbar für das ungebührliche Verhalten der Zuschauer. Deshalb hat die DK den FC Luzern mit einer Busse von 15'000 Franken belegt. Gegen diesen Entscheid kann innert fünf Tagen rekurriert werden.
Quelle: http://www.football.ch/sfl/de/start.aspx?vNews=1&newsID=1
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Partyanimal hat geschrieben:12.08.2009
GC-Protest abgewiesen – Busse für Luzern
Die Disziplinarkommission der Swiss Football League hat zum Vorfall beim Spiel FC Luzern – Grasshopper Club Zürich vom 26.7.2009 (Becherwurf eines Zuschauers gegen einen Zürcher Spieler) zwei Verfahren durchgeführt: Im einen Verfahren (Protestverfahren) hat die DK den Protest der Zürcher gegen die Spielwertung abgewiesen und auf die Ansetzung eines Wiederholungsspiels verzichtet. Im zweiten Verfahren (Sicherheitsverfahren) wird der FC Luzern mit einer Busse von 15'000 Franken belegt.
Die DK hält in ihrem Urteil folgendes fest: In Protestfällen kommen die entsprechenden Bestimmungen des Wettspielreglements SFV zur Anwendung. Darin ist klar festgehalten, dass ein Forfait nur dann ausgesprochen werden kann, wenn eine Mannschaft einen Fehler begangen hat und sie somit ein Verschulden trifft. Dies wäre im Zusammenhang mit dem Becherwurf eines Zuschauers der Fall, wenn dem FC Luzern Mängel oder Versäumnisse in der Sicherheitsorganisation nachgewiesen werden könnten. Die DK hält zudem fest, dass sie in den verschiedenen Entscheiden in Protestfällen (bspw. der Fall FC Zürich von Dezember 1999 oder derjenige des FC St. Gallen von April 2007) jeweils Fehler der betroffenen Mannschaften feststellen musste.
Die Ansetzung eines Wiederholungsspiels ist ein Ermessensentscheid. [b]Grundsätzlich sollen die Spielwertungen auf dem Rasen und nicht am grünen Tisch zustande kommen.[/b] Deshalb sind Spielwiederholungen nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt. Auch die UEFA verfolgt hier eine sehr zurückhaltende Praxis. Die DK verzichtet dementsprechend auch im vorliegenden Fall auf die Ansetzung eines Wiederholungsspiels.
Gegen die Entscheide betr. Spielwertung ist kein Rekurs ans Rekursgericht möglich, diese sind definitiv.
Verschuldensunabhängige Haftung gemäss Sicherheitsreglement
Der Becherwurf ist aber auch vor dem Hintergrund der Bestimmungen im Sicherheitsreglement der SFL zu beurteilen. Dabei ist, im Gegensatz zur Beurteilung des Protestes gegen die Wertung eines Spiels, ein Klub auch ohne eigenes Verschulden haftbar für das ungebührliche Verhalten der Zuschauer. Deshalb hat die DK den FC Luzern mit einer Busse von 15'000 Franken belegt. Gegen diesen Entscheid kann innert fünf Tagen rekurriert werden.
Quelle: http://www.football.ch/sfl/de/start.aspx?vNews=1&newsID=1
Top!
Merk dir das c.s.
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Bernie Mac *05.10.1957-09.08.2008
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Zisch.ch hat geschrieben:Luxemburgs Goalgetter kommt zu GC
Vor einem Jahr demütigte Jeff Strasser mit seinem Tor die Fussballnation Schweiz. Nun soll der Luxemburger für das Tabellenschlusslicht Tore schiessen.
Die Grasshoppers haben auf den misslungenen Saisonstart mit der Verpflichtung eines Routiniers reagiert. Der luxemburgische Rekord-Internationale Jeff Strasser (34/91 Länderspiele) kommt ablösefrei von Fola Esch zum Axpo-Super-League-Schlusslicht.
Strasser ist ein erfahrener Defensivspieler, der ausserhalb seiner luxemburgischen Heimat als Profi schon in der Ligue 1 (Metz sowie Strasbourg) und in der Bundesliga (Kaiserslautern, Gladbach) spielte. Strasser unterschrieb bis zum Saisonende. GC-Trainer Ciriaco Sforza ist überzeugt, dass Strasser seinem jungen Team mit seiner Routinie zu grösserer Stabilität verhelfen wird.
Jeff Strasser war am 10. September letzten Jahres beim sensationellen 2:1-Sieg von Luxemburg im WM-Qualifikationsspiel im Letzigrund gegen die Schweiz der Matchwinner gewesen. Er erzielte das 1:0 mit einem nicht unhaltbaren Freistoss und bereitete den Siegtreffer in der 86. Minute durch Alphonse Leweck vor.
Gegen den modernen Becherwerfer!