Beitrag
von STORM » 2. Feb 2011, 09:58
Geht wohl um gesteigerten Gemeingebrauch, d.h. es ist entweder der bestimmungsgemässe Gebrauch überschritten oder die Gemeinverträglichkeit fehlt. Dadurch ergibt sich die Notwendigkeit einer Koordination und Prioritätensetzung zwischen den Nutzungsberechtigten und den Nutzungsarten und damit eine Bewilligungspflicht, welche auch mit einer Benutzungsgebühr verbunden sein kann. Somit mal zum Juristischen!
Tatsache ist aber halt auch, dass ich durch die Stadt laufen könnte, und alle paar Meter was sehe, was man streng formal-juristisch unter gesteigertem Gemeingebrauch subsumieren könnte.
Man kann sich beispielsweise auch an eine doppelspurige Strasse stellen, und dann mit Argusaugen den Verkehr beobachten, damit auch ja keiner durch die Lappen geht, der einen Spurwechsel nicht durch Blinken angezeigt hat. Und dies könnte man allenfalls noch nachts tun, wenn es aufgrund mässigen Verkehrsaufkommens zwar niemanden stört, aber Gesetz ist halt Gesetz, um die Analogie zum Transparent auf der Brücke noch weiterzuspinnen.
Mir ist jedenfalls noch keiner über den Weg gelaufen, der die Aktion nicht witzig fand! Und es hätte wohl auch keinen gestört, wenn man das Transparent einfach entfernt hätte und that's it! Allenfalls halt verbunden mit dem Hinweis, dass derartige Aktionen aber nicht mehr toleriert würden. Habe fertig!
Spassgesellschaft Luzern!
Konsum, Hedonismus & Lebensfreude...