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Statutenänderung der Nationallige: Verhalten von Fans

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Big Slide
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Statutenänderung der Nationallige: Verhalten von Fans

Beitrag von Big Slide » 11. Mär 2003, 12:32

Das ist heute auf der Homepage www.gcz.ch zu lesen:

Statutenänderung der National-Liga SFV 10.03.2003

Art 59, Ziff. 3 neu
Marginalle: Bestrafung von Vereinen für das Verhalten von Zuschauern

Der Heimverein ist für ungebührliches Verhalten von Zuschauern mit den Disziplinarmassnahmen gemäss Art. 56 Ziff. 1 zu bestrafen, ohne dass ihm ein schuldhaftes Verhalten oder eine schuldhafte Unterlassung nachgewiesen werden muss. Als ungebührliches Verhalten gelten namentlich Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, das Werfen von Gegenständen auf das Spielfeld oder in den Zuschauerbereich, das Vorzeigen rassistischer, sexistischer oder ehrverletzender Spruchbänder, rassistische, sexistische oder ehrverletzende Gesänge und das Eindringen auf das Spielfeld.

Der Gastverein ist für ungebührliches Verhalten von ihm zurechenbaren Anhängern mit den Disziplinarmassnahmen gemäss Art. 56 Ziff. 1 zu bestrafen, sofern er nicht nachweist, dass ihm keinerlei Verschulden zur Last fällt.

Die sich im Gästesektor eines Stadions aufhaltenden Zuschauer gelten unter Vorbehalt des Beweises des Gegenteils als Anhänger des Gastvereins.

Inkraftsetzung: sofort

Autor:Alain Gozzer
Nach jedem Spiel nehme ich mir vor 10 Spieler auszuwechseln.Am Dienstag sind es noch 8,am Mittwoch noch 6,am Donnerstag noch 4 und am Freitag weiss ich,dass ich am Samstag wieder mit den 11 gleichen Scheisskerlen spielen muss (John Toshak, ex-Trainer Real Madrid)

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Beitrag von Gody » 11. Mär 2003, 12:44

Danke für diese Info Big Slide.

Gut zu wissen :wink:
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Samichlaus
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Beitrag von Samichlaus » 11. Mär 2003, 12:46

kann mich da spontan an keinen sexistischen gesang in den letzten paar jahren erinnern :D oder hat da einmal jemand der frau petignat hinterhergerufen das sie kleine brüste hat :?:

:lol: :lol:

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Jekyll
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Beitrag von Jekyll » 11. Mär 2003, 12:47

Merkt euch:
Auf die Tribüne geratene Bälle dürfen auf keinen Fall zurückgeworfen werden, ihr bekommt sonst Stadionverbot :!:

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Big Slide
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Beitrag von Big Slide » 11. Mär 2003, 13:32

Dazu noch eine kleine Anekdote:

Erinnert Ihr Euch an das Qualispiel GC-FCB in Zürich, als Schiri Leuba gegen GC einen imaginären Penalty pfiff und den angeblichen Täter Borer als letzten Mann des Feldes verwies?Bekanntlich hat die Disziplinarkommission Borer freigesprochen und ihn nicht gesperrt. Darüber kann man diskutieren, darum geht es aber nicht, das ist nur die Vorgeschichte.

Aufgrund dieser Vorgeschichte haben die GC-Fans beim 2:1 Sieg im Rückspiel gesungen "Ohne Leuba - habt ihr keine Chance", was den Speaker veranlasste, die GC-Fans aufzufordern, "beleidigende Rufe zu unterlassen"! Was meint Ihr, was dann im GC-Sektor los war? Eben! :wink:
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Beitrag von Gody » 11. Mär 2003, 14:00

Da haben sich so etwa 10 Fans aufgeregt, oder hatte es mehr :?: :wink: :wink: :wink:
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Re: Statutenänderung der Nationallige: Verhalten von Fans

Beitrag von Gunner » 11. Mär 2003, 14:01

Big Slide hat geschrieben:Das ist heute auf der Homepage www.gcz.ch zu lesen:

Statutenänderung der National-Liga SFV 10.03.2003

Art 59, Ziff. 3 neu
Marginalle: Bestrafung von Vereinen für das Verhalten von Zuschauern

Der Heimverein ist für ungebührliches Verhalten von Zuschauern mit den Disziplinarmassnahmen gemäss Art. 56 Ziff. 1 zu bestrafen, ohne dass ihm ein schuldhaftes Verhalten oder eine schuldhafte Unterlassung nachgewiesen werden muss. Als ungebührliches Verhalten gelten namentlich Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, das Werfen von Gegenständen auf das Spielfeld oder in den Zuschauerbereich, das Vorzeigen rassistischer, sexistischer oder ehrverletzender Spruchbänder, rassistische, sexistische oder ehrverletzende Gesänge und das Eindringen auf das Spielfeld.

Der Gastverein ist für ungebührliches Verhalten von ihm zurechenbaren Anhängern mit den Disziplinarmassnahmen gemäss Art. 56 Ziff. 1 zu bestrafen, sofern er nicht nachweist, dass ihm keinerlei Verschulden zur Last fällt.

Die sich im Gästesektor eines Stadions aufhaltenden Zuschauer gelten unter Vorbehalt des Beweises des Gegenteils als Anhänger des Gastvereins.

Inkraftsetzung: sofort

Autor:Alain Gozzer


Auf welchem Recht kann des SVF solche Statuten machen? Ist es rechtlich überhaupt möglich einen Verein für Schäden die durch einwirkung 3er verursacht wurde bestraft wird? Also jeder Gastwirt, der in seinem Restaurant eine Schlägerei hat, wird dazu noch bestraft, dass sich seine Gäste geprügelt haben. Ist irgenwie unlogisch, oder? Verhält das? Wer kennt sich da ein bischen aus?

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Beitrag von Samichlaus » 11. Mär 2003, 14:05

ich glaube, dass die FIFA keine vorgaben in diese richtung macht, das heisst jeder verband ist für sich selbst verantwortlich für recht und ordnung neben dem spielfeld zu sorgen. so lange sie keine menschenrechte verletzten können sie so für ziemlich alles vorschriften und bestimmungen machen.

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Re: Statutenänderung der Nationallige: Verhalten von Fans

Beitrag von Big Slide » 11. Mär 2003, 14:56

Gunner hat geschrieben:
Big Slide hat geschrieben:


Auf welchem Recht kann des SVF solche Statuten machen? Ist es rechtlich überhaupt möglich einen Verein für Schäden die durch einwirkung 3er verursacht wurde bestraft wird? Also jeder Gastwirt, der in seinem Restaurant eine Schlägerei hat, wird dazu noch bestraft, dass sich seine Gäste geprügelt haben. Ist irgenwie unlogisch, oder? Verhält das? Wer kennt sich da ein bischen aus?


Zivilrechtlich hat das überhaupt keine Relevanz. Es hat nur eine Bedeutung für das Verbandsrecht und bildet damit Grundlage für Sanktionen durch die Disziplinarbehörde. Jeder Verein anerkennt als Mitglied die Verbandsgerichtsbarkeit und verpflichtet sich, für Verbandsangelegenheit keine öffentlichen Gerichte zu bemühen. Dein Vergleich mit dem Gastwirt hinkt also insofern.

Hingegen könnten Drittpersonen (also Zuschauer) die zu Schaden kommen, gegen die Verursacher klagen, ebenso könnte ein intern verdonnerter Verein für einen ihm entstandenen Schaden bei einem ordentlichen Gericht Zivilklage erheben. Nur: eine Klage gegen Unbekannt (und eine solche würde es in den meisten Fällen sein...) dürfte wohl nicht allzuweit führen :wink:
Nach jedem Spiel nehme ich mir vor 10 Spieler auszuwechseln.Am Dienstag sind es noch 8,am Mittwoch noch 6,am Donnerstag noch 4 und am Freitag weiss ich,dass ich am Samstag wieder mit den 11 gleichen Scheisskerlen spielen muss (John Toshak, ex-Trainer Real Madrid)

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Beitrag von Shaggy Alias » 11. Mär 2003, 16:22

@Gody

Die Zeiten sind vorbei als sich Luzern mit den Zuschauern hervorheben konnte. Heute sind wir nur noch einwenig über dem CH-Durchschnitt.

Sie Tabelle, aber he, auch schon besprochen..wir arbeiten daran

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Die Löwen aus LUZERN

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Re: Statutenänderung der Nationallige: Verhalten von Fans

Beitrag von Gunner » 11. Mär 2003, 16:49

Big Slide hat geschrieben:
Zivilrechtlich hat das überhaupt keine Relevanz. Es hat nur eine Bedeutung für das Verbandsrecht und bildet damit Grundlage für Sanktionen durch die Disziplinarbehörde. Jeder Verein anerkennt als Mitglied die Verbandsgerichtsbarkeit und verpflichtet sich, für Verbandsangelegenheit keine öffentlichen Gerichte zu bemühen. Dein Vergleich mit dem Gastwirt hinkt also insofern.


Dann verstehe ich das Richtig, dass der Verein in dieser Beziehung an den Verband gebunden ist. Dass würde bedeuten, wenn ein Verein diese Strafe ablehnen würde, könnte man die Busse oder Strafe zwar nicht Zivilrechtlich durchsetzen, aber den Verein aus dem Verband schmeissen. Kommt das in etwa so hin?

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Beitrag von Big Slide » 11. Mär 2003, 21:16

@ Gunner

Ja, so in etwa!
Nach jedem Spiel nehme ich mir vor 10 Spieler auszuwechseln.Am Dienstag sind es noch 8,am Mittwoch noch 6,am Donnerstag noch 4 und am Freitag weiss ich,dass ich am Samstag wieder mit den 11 gleichen Scheisskerlen spielen muss (John Toshak, ex-Trainer Real Madrid)

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Beitrag von siaMesix » 11. Mär 2003, 21:51

Jetzt darf man ja nur noch seine eigenen Jungs unterstützten da wir uns wohl das lied hört ihr das hört ihr das hört ihr das gestöhne wohl sehr fehlen oder nicht? :twisted: :twisted: :twisted: :twisted:

Garfield
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Beitrag von Garfield » 12. Mär 2003, 10:37

Shaggy Alias hat geschrieben:@Gody

Die Zeiten sind vorbei als sich Luzern mit den Zuschauern hervorheben konnte. Heute sind wir nur noch einwenig über dem CH-Durchschnitt.

Sie Tabelle, aber he, auch schon besprochen..wir arbeiten daran

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Interessante Zusammenstellung!
FCL quo vadis?

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Beitrag von Gunner » 12. Mär 2003, 10:55

@Big Slide

Dann wird es echt Zeit, einen eigenen Verband zu gründen. Der SFV ist eh nicht mehr Zeitgerecht. :wink:

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Beitrag von Wallace » 12. Mär 2003, 12:24

BLUE WHITE LIONS hat geschrieben:Jetzt darf man ja nur noch seine eigenen Jungs unterstützten da wir uns wohl das lied hört ihr das hört ihr das hört ihr das gestöhne wohl sehr fehlen oder nicht? :twisted: :twisted: :twisted: :twisted:



also mir wird dieses peino-lied überhaupt nicht fehlen, genauso wenig wie "geht nach haus' und melkt die kuh". damit machen wir uns nur lächerlich!

aber ich finde es eigentlich bedenklich, dass uns der verband vorschreiben will, welche lieder wir zu singen haben... wie will er das durchsetzten :?: :roll: :?:

werde auch in zukunft rufen, was ich will und nicht was herr zloczover möchte(oder wie der sich auch immer schreib...)
FCL- DIE HOFFNUNG STIRBT ZULETZT, DER STOLZ NIE!

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Beitrag von NOISER » 12. Mär 2003, 13:53

ich verweise auf die fairplay-statistik... gnadenlos letzter!

http://www.football.ch/nl/start.asp?sp=1

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Beitrag von NOISER » 12. Mär 2003, 13:54


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Beitrag von Bill Shankly » 12. Mär 2003, 14:40

übrigens noch zu dieser Fairplay Tabelle:
Schaut mal bei D) Verhalten des Publikums der Mannschaften nach, noch interessant! Nach Basel und Zürich gabs für uns da am meisten Punkte!
COYI!

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Beitrag von Zyleta » 12. Mär 2003, 17:52

Könnte fast als Sympathie-Tabelle des SFV gelten...

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