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Statutenänderung der Nationallige: Verhalten von Fans
Statutenänderung der Nationallige: Verhalten von Fans
Das ist heute auf der Homepage www.gcz.ch zu lesen:
Statutenänderung der National-Liga SFV 10.03.2003
Art 59, Ziff. 3 neu
Marginalle: Bestrafung von Vereinen für das Verhalten von Zuschauern
Der Heimverein ist für ungebührliches Verhalten von Zuschauern mit den Disziplinarmassnahmen gemäss Art. 56 Ziff. 1 zu bestrafen, ohne dass ihm ein schuldhaftes Verhalten oder eine schuldhafte Unterlassung nachgewiesen werden muss. Als ungebührliches Verhalten gelten namentlich Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, das Werfen von Gegenständen auf das Spielfeld oder in den Zuschauerbereich, das Vorzeigen rassistischer, sexistischer oder ehrverletzender Spruchbänder, rassistische, sexistische oder ehrverletzende Gesänge und das Eindringen auf das Spielfeld.
Der Gastverein ist für ungebührliches Verhalten von ihm zurechenbaren Anhängern mit den Disziplinarmassnahmen gemäss Art. 56 Ziff. 1 zu bestrafen, sofern er nicht nachweist, dass ihm keinerlei Verschulden zur Last fällt.
Die sich im Gästesektor eines Stadions aufhaltenden Zuschauer gelten unter Vorbehalt des Beweises des Gegenteils als Anhänger des Gastvereins.
Inkraftsetzung: sofort
Autor:Alain Gozzer
Statutenänderung der National-Liga SFV 10.03.2003
Art 59, Ziff. 3 neu
Marginalle: Bestrafung von Vereinen für das Verhalten von Zuschauern
Der Heimverein ist für ungebührliches Verhalten von Zuschauern mit den Disziplinarmassnahmen gemäss Art. 56 Ziff. 1 zu bestrafen, ohne dass ihm ein schuldhaftes Verhalten oder eine schuldhafte Unterlassung nachgewiesen werden muss. Als ungebührliches Verhalten gelten namentlich Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, das Werfen von Gegenständen auf das Spielfeld oder in den Zuschauerbereich, das Vorzeigen rassistischer, sexistischer oder ehrverletzender Spruchbänder, rassistische, sexistische oder ehrverletzende Gesänge und das Eindringen auf das Spielfeld.
Der Gastverein ist für ungebührliches Verhalten von ihm zurechenbaren Anhängern mit den Disziplinarmassnahmen gemäss Art. 56 Ziff. 1 zu bestrafen, sofern er nicht nachweist, dass ihm keinerlei Verschulden zur Last fällt.
Die sich im Gästesektor eines Stadions aufhaltenden Zuschauer gelten unter Vorbehalt des Beweises des Gegenteils als Anhänger des Gastvereins.
Inkraftsetzung: sofort
Autor:Alain Gozzer
Nach jedem Spiel nehme ich mir vor 10 Spieler auszuwechseln.Am Dienstag sind es noch 8,am Mittwoch noch 6,am Donnerstag noch 4 und am Freitag weiss ich,dass ich am Samstag wieder mit den 11 gleichen Scheisskerlen spielen muss (John Toshak, ex-Trainer Real Madrid)
- Samichlaus
- Experte
- Beiträge: 278
- Registriert: 7. Feb 2003, 17:54
- Wohnort: Frenchs Forest N.S.W.
Dazu noch eine kleine Anekdote:
Erinnert Ihr Euch an das Qualispiel GC-FCB in Zürich, als Schiri Leuba gegen GC einen imaginären Penalty pfiff und den angeblichen Täter Borer als letzten Mann des Feldes verwies?Bekanntlich hat die Disziplinarkommission Borer freigesprochen und ihn nicht gesperrt. Darüber kann man diskutieren, darum geht es aber nicht, das ist nur die Vorgeschichte.
Aufgrund dieser Vorgeschichte haben die GC-Fans beim 2:1 Sieg im Rückspiel gesungen "Ohne Leuba - habt ihr keine Chance", was den Speaker veranlasste, die GC-Fans aufzufordern, "beleidigende Rufe zu unterlassen"! Was meint Ihr, was dann im GC-Sektor los war? Eben!
Erinnert Ihr Euch an das Qualispiel GC-FCB in Zürich, als Schiri Leuba gegen GC einen imaginären Penalty pfiff und den angeblichen Täter Borer als letzten Mann des Feldes verwies?Bekanntlich hat die Disziplinarkommission Borer freigesprochen und ihn nicht gesperrt. Darüber kann man diskutieren, darum geht es aber nicht, das ist nur die Vorgeschichte.
Aufgrund dieser Vorgeschichte haben die GC-Fans beim 2:1 Sieg im Rückspiel gesungen "Ohne Leuba - habt ihr keine Chance", was den Speaker veranlasste, die GC-Fans aufzufordern, "beleidigende Rufe zu unterlassen"! Was meint Ihr, was dann im GC-Sektor los war? Eben!
Nach jedem Spiel nehme ich mir vor 10 Spieler auszuwechseln.Am Dienstag sind es noch 8,am Mittwoch noch 6,am Donnerstag noch 4 und am Freitag weiss ich,dass ich am Samstag wieder mit den 11 gleichen Scheisskerlen spielen muss (John Toshak, ex-Trainer Real Madrid)
Re: Statutenänderung der Nationallige: Verhalten von Fans
Big Slide hat geschrieben:Das ist heute auf der Homepage www.gcz.ch zu lesen:
Statutenänderung der National-Liga SFV 10.03.2003
Art 59, Ziff. 3 neu
Marginalle: Bestrafung von Vereinen für das Verhalten von Zuschauern
Der Heimverein ist für ungebührliches Verhalten von Zuschauern mit den Disziplinarmassnahmen gemäss Art. 56 Ziff. 1 zu bestrafen, ohne dass ihm ein schuldhaftes Verhalten oder eine schuldhafte Unterlassung nachgewiesen werden muss. Als ungebührliches Verhalten gelten namentlich Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, das Werfen von Gegenständen auf das Spielfeld oder in den Zuschauerbereich, das Vorzeigen rassistischer, sexistischer oder ehrverletzender Spruchbänder, rassistische, sexistische oder ehrverletzende Gesänge und das Eindringen auf das Spielfeld.
Der Gastverein ist für ungebührliches Verhalten von ihm zurechenbaren Anhängern mit den Disziplinarmassnahmen gemäss Art. 56 Ziff. 1 zu bestrafen, sofern er nicht nachweist, dass ihm keinerlei Verschulden zur Last fällt.
Die sich im Gästesektor eines Stadions aufhaltenden Zuschauer gelten unter Vorbehalt des Beweises des Gegenteils als Anhänger des Gastvereins.
Inkraftsetzung: sofort
Autor:Alain Gozzer
Auf welchem Recht kann des SVF solche Statuten machen? Ist es rechtlich überhaupt möglich einen Verein für Schäden die durch einwirkung 3er verursacht wurde bestraft wird? Also jeder Gastwirt, der in seinem Restaurant eine Schlägerei hat, wird dazu noch bestraft, dass sich seine Gäste geprügelt haben. Ist irgenwie unlogisch, oder? Verhält das? Wer kennt sich da ein bischen aus?
- Samichlaus
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- Registriert: 7. Feb 2003, 17:54
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Re: Statutenänderung der Nationallige: Verhalten von Fans
Gunner hat geschrieben:Big Slide hat geschrieben:
Auf welchem Recht kann des SVF solche Statuten machen? Ist es rechtlich überhaupt möglich einen Verein für Schäden die durch einwirkung 3er verursacht wurde bestraft wird? Also jeder Gastwirt, der in seinem Restaurant eine Schlägerei hat, wird dazu noch bestraft, dass sich seine Gäste geprügelt haben. Ist irgenwie unlogisch, oder? Verhält das? Wer kennt sich da ein bischen aus?
Zivilrechtlich hat das überhaupt keine Relevanz. Es hat nur eine Bedeutung für das Verbandsrecht und bildet damit Grundlage für Sanktionen durch die Disziplinarbehörde. Jeder Verein anerkennt als Mitglied die Verbandsgerichtsbarkeit und verpflichtet sich, für Verbandsangelegenheit keine öffentlichen Gerichte zu bemühen. Dein Vergleich mit dem Gastwirt hinkt also insofern.
Hingegen könnten Drittpersonen (also Zuschauer) die zu Schaden kommen, gegen die Verursacher klagen, ebenso könnte ein intern verdonnerter Verein für einen ihm entstandenen Schaden bei einem ordentlichen Gericht Zivilklage erheben. Nur: eine Klage gegen Unbekannt (und eine solche würde es in den meisten Fällen sein...) dürfte wohl nicht allzuweit führen
Nach jedem Spiel nehme ich mir vor 10 Spieler auszuwechseln.Am Dienstag sind es noch 8,am Mittwoch noch 6,am Donnerstag noch 4 und am Freitag weiss ich,dass ich am Samstag wieder mit den 11 gleichen Scheisskerlen spielen muss (John Toshak, ex-Trainer Real Madrid)
- Shaggy Alias
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Re: Statutenänderung der Nationallige: Verhalten von Fans
Big Slide hat geschrieben:
Zivilrechtlich hat das überhaupt keine Relevanz. Es hat nur eine Bedeutung für das Verbandsrecht und bildet damit Grundlage für Sanktionen durch die Disziplinarbehörde. Jeder Verein anerkennt als Mitglied die Verbandsgerichtsbarkeit und verpflichtet sich, für Verbandsangelegenheit keine öffentlichen Gerichte zu bemühen. Dein Vergleich mit dem Gastwirt hinkt also insofern.
Dann verstehe ich das Richtig, dass der Verein in dieser Beziehung an den Verband gebunden ist. Dass würde bedeuten, wenn ein Verein diese Strafe ablehnen würde, könnte man die Busse oder Strafe zwar nicht Zivilrechtlich durchsetzen, aber den Verein aus dem Verband schmeissen. Kommt das in etwa so hin?
BLUE WHITE LIONS hat geschrieben:Jetzt darf man ja nur noch seine eigenen Jungs unterstützten da wir uns wohl das lied hört ihr das hört ihr das hört ihr das gestöhne wohl sehr fehlen oder nicht?
also mir wird dieses peino-lied überhaupt nicht fehlen, genauso wenig wie "geht nach haus' und melkt die kuh". damit machen wir uns nur lächerlich!
aber ich finde es eigentlich bedenklich, dass uns der verband vorschreiben will, welche lieder wir zu singen haben... wie will er das durchsetzten
werde auch in zukunft rufen, was ich will und nicht was herr zloczover möchte(oder wie der sich auch immer schreib...)
FCL- DIE HOFFNUNG STIRBT ZULETZT, DER STOLZ NIE!
ich verweise auf die fairplay-statistik... gnadenlos letzter!
http://www.football.ch/nl/start.asp?sp=1
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