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Referendum BWIS ("Hooligan-Datenbank")
Gegenfrage: Gilt die EMRK für Länder, die bereits seit mehreren Jahren derartige Massnahmen kennen, nicht? Die Engländer z.B. haben den Public order Act bereits seit 1986. Mir ist nicht bekannt, dass dagegen am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte je geklagt wurde oder dass die Grundrechtsverträglichkeit dieses Gesetzes auf internationaler Ebene angezweifelt wurde.
Wie Du der Botschaft zum BWIS entnehmen kannst, ist das Gesetz durchaus EMRK-konform. Auch die Verträglichkeit mit Grundrechten unserer Verfassung scheint mir absolut gegeben. Dieses Problem sehe ich nun wirklich nicht.
Und noch zum Thema Realität: Wir haben immer noch als eine unserer Grundmaximen unseres Rechtsstaates das Verhältnismässigkeitsprinzip. Das sollte auch diese Frage klären...
Wie Du der Botschaft zum BWIS entnehmen kannst, ist das Gesetz durchaus EMRK-konform. Auch die Verträglichkeit mit Grundrechten unserer Verfassung scheint mir absolut gegeben. Dieses Problem sehe ich nun wirklich nicht.
Und noch zum Thema Realität: Wir haben immer noch als eine unserer Grundmaximen unseres Rechtsstaates das Verhältnismässigkeitsprinzip. Das sollte auch diese Frage klären...
vorallem wenn man bedenkt, dass die Grundlage für Stadion- / Rayonverbote weiterhin die Sicherheitsrichtlinien der SFL sein werden... *kotz*lucerne hat geschrieben:.. tut es aber gerade bei dieser Frage vielfach nicht!Wickie hat geschrieben:
Und noch zum Thema Realität: Wir haben immer noch als eine unserer Grundmaximen unseres Rechtsstaates das Verhältnismässigkeitsprinzip. Das sollte auch diese Frage klären...
Sehr verhältnismässig....

I'm going to make him an offer he can't refuse...
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Sammler hat geschrieben: Der FCL ist ein Verein, den man besser erst gar nicht beitreten sollte. Leistungen werden definitiv nicht honoriert. Jetzt auf Margiotta herumzuhacken ist absolut fehl am Platz. Kein Wunder, bekommt der FCL keine Mannschaft mehr zusammen, die mal einen Kübel stemmen wird. Nicht unter Swisspor, nicht unter Meyer.
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Sammler hat geschrieben: Der FCL ist ein Verein, den man besser erst gar nicht beitreten sollte. Leistungen werden definitiv nicht honoriert. Jetzt auf Margiotta herumzuhacken ist absolut fehl am Platz. Kein Wunder, bekommt der FCL keine Mannschaft mehr zusammen, die mal einen Kübel stemmen wird. Nicht unter Swisspor, nicht unter Meyer.

Das Gesetz bezieht sich ja unter anderem auf Gewalt an Sportveranstaltungen, für uns insbesondere interessant für Veranstaltungen, deren Organisatoren sich an die Sicherheitsrichtlinien der SFL halten müssen...Wickie hat geschrieben:@Lucerne und Insider
Bitte etwas konkreter. Ich kann nicht ganz folgen..
Diese Sicherheitsrichtlinien sind momentan nicht online verfügbar, da die Site www.football.ch soeben einer Umstrukturierung unterzogen wird... Aber lies sie doch mal durch und beantworte für dich selbst, ob diese verhältnismässig sind.
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Sammler hat geschrieben: Der FCL ist ein Verein, den man besser erst gar nicht beitreten sollte. Leistungen werden definitiv nicht honoriert. Jetzt auf Margiotta herumzuhacken ist absolut fehl am Platz. Kein Wunder, bekommt der FCL keine Mannschaft mehr zusammen, die mal einen Kübel stemmen wird. Nicht unter Swisspor, nicht unter Meyer.
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Sammler hat geschrieben: Der FCL ist ein Verein, den man besser erst gar nicht beitreten sollte. Leistungen werden definitiv nicht honoriert. Jetzt auf Margiotta herumzuhacken ist absolut fehl am Platz. Kein Wunder, bekommt der FCL keine Mannschaft mehr zusammen, die mal einen Kübel stemmen wird. Nicht unter Swisspor, nicht unter Meyer.

- UNDERCOVER
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genau da würde ich ansetzen: findest du es verhältnismässig, einen eher harmlosen kiffer mit meldeauflagen oder ausreiseverboten an seiner "gewaltausübung" im ausland zu hindern?Wickie hat geschrieben: Und noch zum Thema Realität: Wir haben immer noch als eine unserer Grundmaximen unseres Rechtsstaates das Verhältnismässigkeitsprinzip. Das sollte auch diese Frage klären...

noch aus dem fan-forum.ch
Und hier noch der unterschriftenbogen http://www.referendum-bwis.ch/dokus.htm (wer noch keiner hat )Warum sollte jeder Unterschreiben?
Wie kommt man in die Datenbank?
* Polizei oder privater Sicherheitsdienst behaupten man habe etwas Verbotenes getan.
* Es reicht ein Verdacht – es gibt keine Prüfung der Schuld
* Es kommt zu keinem Verfahren
* Keine Möglichkeit der Verteidigung
* Der Betroffene muss seine Unschuld beweisen, wenn er gelöscht werden möchte
Massnahmen gegen eingetragene Personen:
* Rayonverbot/Stadionverbot
* Ausreisebeschränkung
* Meldeauflagen
* Polizeigewahrsam
Allgemeines:
* Alle Massnahmen gelten für Kinder ab 12 Jahren, bis auf den Polizeigewahrsam (ab 15)
* Schützenswerte Daten wie Fotos und Adressen werden an private Sicherheitsdienste weitergegeben
* In der Schweiz gibt es insgesamt nur 200 Hooligans die der Polizei bereits bekannt sind
EM 2008:
* Gesetz ist Sinnlos. Gewalttouristen werden nicht durch eine nationale Schweizer Datenbank abgeschreckt.
Apropos Verhältnismässigkeit. Die Polizei war in Colombier zahlreicher vertreten als die welschen Fans. Und dies in voller Ausrüstung, Hunden und Panzerfahrzeugen.......Wickie hat geschrieben: Und noch zum Thema Realität: Wir haben immer noch als eine unserer Grundmaximen unseres Rechtsstaates das Verhältnismässigkeitsprinzip. Das sollte auch diese Frage klären...

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FCL quo vadis?
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...scheint nun leider zur absoluten Normalität zu vollkommen. Absolute 0815-Alibi-Übungen, Deppen!Garfield hat geschrieben:Apropos Verhältnismässigkeit. Die Polizei war in Colombier zahlreicher vertreten als die welschen Fans. Und dies in voller Ausrüstung, Hunden und Panzerfahrzeugen.......
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Acht Colas Acht Bier
COYI!
Wer sich durch reine Anwesenheit einiger* Uniformierter provozieren lässt, ist so oder so nicht ganz "geputzt"...Garfield hat geschrieben: Die Polizei war in Colombier zahlreicher vertreten als die welschen Fans. Und dies in voller Ausrüstung, Hunden und Panzerfahrzeugen.......
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* Egal wie viele es sind. Sollen die doch da stehen, und einen langweiligen Abend verbringen...
Und was wenn jetzt rein hypothetisch ein Security seinen Schäferhund nicht im Griff hat, und diesen auf die Matchbesucher loslässt? Sollte man dann ruhig bleiben, oder sich wehren, und somit den Cops einen Grund geben, einem ein "vorhandenes Gewaltpotential" nachsagen zu können?glenlivet hat geschrieben:Wer sich durch reine Anwesenheit einiger* Uniformierter provozieren lässt, ist so oder so nicht ganz "geputzt"...Garfield hat geschrieben: Die Polizei war in Colombier zahlreicher vertreten als die welschen Fans. Und dies in voller Ausrüstung, Hunden und Panzerfahrzeugen.......
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genau meine redeglenlivet hat geschrieben:Wer sich durch reine Anwesenheit einiger* Uniformierter provozieren lässt, ist so oder so nicht ganz "geputzt"...Garfield hat geschrieben: Die Polizei war in Colombier zahlreicher vertreten als die welschen Fans. Und dies in voller Ausrüstung, Hunden und Panzerfahrzeugen.......
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