dem ist wohl nix hinzuzufügen..Bill Shankly hat geschrieben:ach übrigens:
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SC Kriens - FC Luzern (SO, 19.03.06 14.30 Uhr)
L U C E R N E - Till I Die!
Kämpfe Lozärn, Kämpfe Lozärn!
mer wend Euch gwönne gseh!
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Master (am Do 20. Okt 2005 22:24 ) hat geschrieben:ich sage immer das gleiche.. dass er dem verein helfen wird, davon bin ich überzeugt!
dass er der fanszene schaden wird, davon bin ich genau so überzeugt! aber ich hoffe wir werden das überstehen!
- FCL Schüblig
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Sieben Randalierer verurteilt
Am 19. März kam es nach dem Fussball-Derby Kriens - Luzern zu Ausschreitungen. Nun sind sieben Übeltäter verurteilt so zügig, dass es dafür Lob aus Bern gibt.
Die Szenen, die sich am 19. März vor dem Stadion Kleinfeld in Kriens zutrugen, sind in unschöner Erinnerung. Nach dem relativ emotionslosen Derby, das der FC Luzern vor 4800 Zuschauern 1:0 gewonnen hatte, kam es zu Auseinandersetzungen zwischen FCL-Fans und der Polizei.
Die Luzerner Matchbesucher wurden unter polizeilicher Aufsicht durch einen relativ kleinen Seitenausgang aus dem Stadion und auf den autofrei gehaltenen Parkplatz und die ebenfalls für den Verkehr gesperrte Horwerstrasse geleitet. Dort begannen teilweise mit FCL- und FCZ-Schals vermummte Personen, die Polizisten mit Schneebällen, Eisschollen, Steinen, Batterien und gar Absperrgittern zu bewerfen. Die Szenerie eskalierte derart, dass die Polizei einen Wasserwerfer auffuhr und diesen später auch einsetzte.
Zwei Verfahren noch hängig
Nun hat das Amtsstatthalteramt Luzern sieben Anhänger des FC Luzern wegen Landfriedensbruch, Gewalt und Drohung gegen Beamte zu bedingten Gefängnisstrafen von vier bis acht Wochen verurteilt. «Die Probezeit beträgt zwei bis vier Jahre», ergänzt Simon Kopp, der Informationsbeauftragte der Strafuntersuchungsbehörden des Kantons Luzern, «zudem müssen die Verurteilten die Verfahrenskosten tragen.»
Die sieben Männer, die sich nicht kannten und aus verschiedenen Teilen des Kantons Luzern stammen, haben sich einsichtig gezeigt und die Urteile bereits akzeptiert, sagt Kopp und interpretiert das so: «Die wissen, dass wir keine Exempel statuieren wollten und das Strafmass verhältnismässig ist.» Zudem seien noch zwei weitere Verfahren wegen Umgangs mit pyrotechnischen Materialien hängig, ergänzt Kopp. «Jetzt weiss man: Wenn man in Luzerner Stadien straffällig wird, folgt das Urteil auf dem Fuss.»
Helbling: «Grosse Bedeutung»
Das begrüsst auch Thomas Helbling, der Präsident der Sicherheits- und Fankommission der Swiss Football League: «In Bern stellen wir mit Interesse fest, dass die Luzerner Polizei das Verfahren zügig vorangetrieben und einem Urteil zugeführt hat», lobt Helbling und sagt: «Das ist von grosser Bedeutung für unsere Bewegung. Leute, die sich in Fussballstadien widerrechtlich benehmen, werden sich so bewusst, dass sie nicht davon ausgehen können, für ihre Verfehlungen jahrelang oder gar nicht bestraft zu werden.» Was Helbling nicht in seiner offiziellen Funktion, sondern als Privatmann sagt: «Alkohol ist für sowas nie eine Entschuldigung.»
Marco von Ah
Am 19. März kam es nach dem Fussball-Derby Kriens - Luzern zu Ausschreitungen. Nun sind sieben Übeltäter verurteilt so zügig, dass es dafür Lob aus Bern gibt.
Die Szenen, die sich am 19. März vor dem Stadion Kleinfeld in Kriens zutrugen, sind in unschöner Erinnerung. Nach dem relativ emotionslosen Derby, das der FC Luzern vor 4800 Zuschauern 1:0 gewonnen hatte, kam es zu Auseinandersetzungen zwischen FCL-Fans und der Polizei.
Die Luzerner Matchbesucher wurden unter polizeilicher Aufsicht durch einen relativ kleinen Seitenausgang aus dem Stadion und auf den autofrei gehaltenen Parkplatz und die ebenfalls für den Verkehr gesperrte Horwerstrasse geleitet. Dort begannen teilweise mit FCL- und FCZ-Schals vermummte Personen, die Polizisten mit Schneebällen, Eisschollen, Steinen, Batterien und gar Absperrgittern zu bewerfen. Die Szenerie eskalierte derart, dass die Polizei einen Wasserwerfer auffuhr und diesen später auch einsetzte.
Zwei Verfahren noch hängig
Nun hat das Amtsstatthalteramt Luzern sieben Anhänger des FC Luzern wegen Landfriedensbruch, Gewalt und Drohung gegen Beamte zu bedingten Gefängnisstrafen von vier bis acht Wochen verurteilt. «Die Probezeit beträgt zwei bis vier Jahre», ergänzt Simon Kopp, der Informationsbeauftragte der Strafuntersuchungsbehörden des Kantons Luzern, «zudem müssen die Verurteilten die Verfahrenskosten tragen.»
Die sieben Männer, die sich nicht kannten und aus verschiedenen Teilen des Kantons Luzern stammen, haben sich einsichtig gezeigt und die Urteile bereits akzeptiert, sagt Kopp und interpretiert das so: «Die wissen, dass wir keine Exempel statuieren wollten und das Strafmass verhältnismässig ist.» Zudem seien noch zwei weitere Verfahren wegen Umgangs mit pyrotechnischen Materialien hängig, ergänzt Kopp. «Jetzt weiss man: Wenn man in Luzerner Stadien straffällig wird, folgt das Urteil auf dem Fuss.»
Helbling: «Grosse Bedeutung»
Das begrüsst auch Thomas Helbling, der Präsident der Sicherheits- und Fankommission der Swiss Football League: «In Bern stellen wir mit Interesse fest, dass die Luzerner Polizei das Verfahren zügig vorangetrieben und einem Urteil zugeführt hat», lobt Helbling und sagt: «Das ist von grosser Bedeutung für unsere Bewegung. Leute, die sich in Fussballstadien widerrechtlich benehmen, werden sich so bewusst, dass sie nicht davon ausgehen können, für ihre Verfehlungen jahrelang oder gar nicht bestraft zu werden.» Was Helbling nicht in seiner offiziellen Funktion, sondern als Privatmann sagt: «Alkohol ist für sowas nie eine Entschuldigung.»
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Helbling: «Grosse Bedeutung»
Das begrüsst auch Thomas Helbling, der Präsident der Sicherheits- und Fankommission der Swiss Football League: «In Bern stellen wir mit Interesse fest, dass die Luzerner Polizei das Verfahren zügig vorangetrieben und einem Urteil zugeführt hat», lobt Helbling und sagt: «Das ist von grosser Bedeutung für unsere Bewegung. Leute, die sich in Fussballstadien widerrechtlich benehmen, werden sich so bewusst, dass sie nicht davon ausgehen können, für ihre Verfehlungen jahrelang oder gar nicht bestraft zu werden.» Was Helbling nicht in seiner offiziellen Funktion, sondern als Privatmann sagt: «Alkohol ist für sowas nie eine Entschuldigung.»

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Viel zu hart diese Strafen:
Mann kann in Luzern einen Passant grundlos zusammensachlagen und bekommt nicht so ein Urteil.
Mann bedenkt,das beim Amtstatthalteramt diskutiert wurde,einem fan zwei Monate unbedingt zu geben,danach aber trotzdem bedingt gegeben habt.
Hart sind solche Urteile auch,weil mann sich jetzt rêin gar NICHTS mehr erlauben kann,und das nicht nur beim Sport,sondern auch beim zu schnellem Autofahren usw.
Mann kann in Luzern einen Passant grundlos zusammensachlagen und bekommt nicht so ein Urteil.
Mann bedenkt,das beim Amtstatthalteramt diskutiert wurde,einem fan zwei Monate unbedingt zu geben,danach aber trotzdem bedingt gegeben habt.
Hart sind solche Urteile auch,weil mann sich jetzt rêin gar NICHTS mehr erlauben kann,und das nicht nur beim Sport,sondern auch beim zu schnellem Autofahren usw.

- Chris Climax
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Würde den Verurteilten die das Gefühl haben unschuldig zu sein empfehlen die Angelegenheit weiterzuziehen.
Würde mich nicht wundern wenn bei genauer Überprüfung der Fälle der eine oder andere Verfahrensfehler ans Tageslicht kommt. Das Amtstatthalteramt Luzern ist bekanntlich nicht gerade für seine "gute Arbeit" verschrien. Die schiessen gerne mal aus der Hüfte und verhängen irgendwelche abstrusen Urteile, vorallem wenn sie das Gefühl haben das sich ihre "Opfer" eh nicht zu wehren wissen. Ausserdem schiessen die in regelmässigen Abständen juristische Böcke und können den Kopf jeweils nur aus der Schlinge ziehen weil sie von ihren "Gspöndli" am Amts- und Kantonsgericht gedeckt werden. Spätestens vor dem Bundesgericht ist dann aber Schluss mit der Luzerner Juristen-Klüngelei !
Würde mich nicht wundern wenn bei genauer Überprüfung der Fälle der eine oder andere Verfahrensfehler ans Tageslicht kommt. Das Amtstatthalteramt Luzern ist bekanntlich nicht gerade für seine "gute Arbeit" verschrien. Die schiessen gerne mal aus der Hüfte und verhängen irgendwelche abstrusen Urteile, vorallem wenn sie das Gefühl haben das sich ihre "Opfer" eh nicht zu wehren wissen. Ausserdem schiessen die in regelmässigen Abständen juristische Böcke und können den Kopf jeweils nur aus der Schlinge ziehen weil sie von ihren "Gspöndli" am Amts- und Kantonsgericht gedeckt werden. Spätestens vor dem Bundesgericht ist dann aber Schluss mit der Luzerner Juristen-Klüngelei !
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Kostet nur was wenn man nicht recht bekommt. Daher habe ich auch explizit die angesprochen die sich unschuldig fühlenPRADA-WISU hat geschrieben:
@ CC
Solange du das ganze sponsorst, kein problem. Weist ja, bei welchen du dich melden kannst. Das die Busse bei einem weiterziehen noch viel grösser wird, da Anwalts und Gerichtskosten dazu kommen, sollten wohl auch schon einige wissen.

Aber hast schon recht, ohne das nötige Kleingeld in der Tasche ist man in unserem Land sozusagen Rechtlos. Vorallem am Bundesgericht wirds teuer, weil man da oftmals eine Vorauszahlung leisten muss damit ein Fall überhaupt behandelt wird

Das ganze System ist krank, aber wenn sich keiner wehrt wird sich das nie ändern !
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Der Artikel 260 ist ziemlich eindeutigPRADA-WISU hat geschrieben:Versuch dich mal zu wehren, wenn es um Landfriedensbruch geht -> Keine Chance!

Art. 260
Landfriedensbruch
1 Wer an einer öffentlichen Zusammenrottung teilnimmt, bei der mit vereinten Kräften gegen Menschen oder Sachen Gewalttätigkeiten begangen werden, wird mit Gefängnis oder mit Busse bestraft.
2 Die Teilnehmer, die sich auf behördliche Aufforderung hin entfernen, bleiben straffrei, wenn sie weder selbst Gewalt angewendet noch zur Gewaltanwendung aufgefordert haben.
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Wisu neigt ja gerne zur übertreibung, wenn's etwas "emotionaler" wird..PRADA-WISU hat geschrieben:Versuch dich mal zu wehren, wenn es um Landfriedensbruch geht -> Keine Chance!
Du gehst aus dem Stadion raus, wie das jeder tut, und schon hast du an einer öffentlichen zusammenrottung teilgenommen. Die Leute, die sie wollen, konnten sie daher schön einer nach dem anderen einsammeln.
Somit darf unser völlig kaputter Polizeiapparat machen, was er will.
Schon krass, 3 mal nacheinander in Kriens völlig versagt, man hat Tips von der Fan-Seite bekommen, aber nein... Die 2000 Luzerner werden trotzdem aus dem Ausgang (cirka 1,5 meter breit) beim Krienser Sektor gelassen... Wie Blöd muss man da sein???
Ich verstehe nicht, wieso der SCK nicht rechtlich gegen die Bullen vorgehen. Die haben nicht zum ersten mal in Kriens ein Fussball-Fest zerstört. Und zwar mutwillig, damit sie ihr Einsatz rechtfertigen können... Und dank vieler Bünzlis (u.a. auch hier im Mode-Forum) und unfähigen Journalisten, wird den Affen auch noch glauben geschenkt...

..aber mit diesem posting hat er einfach nur R E C H T !
das hat nix mit "krawalllust" und rechtfertigung zu tun! das sind einfach nur fakten! oder will hier einer mal ernsthaft behaupten, dass das "nach dem spiel"-problem von einer polizei, die ernsthaft daran interessiert wäre, nicht ohne grossen aufwand hätte behoben werden können!?
und dass die presse in ihren berichten planlos den presse-mitteilungen der bullen folgt, ist ja auch alles andere als neu..
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Master (am Do 20. Okt 2005 22:24 ) hat geschrieben:ich sage immer das gleiche.. dass er dem verein helfen wird, davon bin ich überzeugt!
dass er der fanszene schaden wird, davon bin ich genau so überzeugt! aber ich hoffe wir werden das überstehen!
erst recht übel ist, dass der zweite absatz (gemäss gerüchtenChris Climax hat geschrieben:Art. 260
Landfriedensbruch
1 Wer an einer öffentlichen Zusammenrottung teilnimmt, bei der mit vereinten Kräften gegen Menschen oder Sachen Gewalttätigkeiten begangen werden, wird mit Gefängnis oder mit Busse bestraft.
2 Die Teilnehmer, die sich auf behördliche Aufforderung hin entfernen, bleiben straffrei, wenn sie weder selbst Gewalt angewendet noch zur Gewaltanwendung aufgefordert haben.

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Master (am Do 20. Okt 2005 22:24 ) hat geschrieben:ich sage immer das gleiche.. dass er dem verein helfen wird, davon bin ich überzeugt!
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