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Verfasst: 29. Okt 2009, 16:49
von jossen
LUtown hat geschrieben:
der oben links ist glaubs bei den rebels
Verfasst: 29. Okt 2009, 17:08
von hässig-AL
St.Galler Tagblatt
ST.GALLEN. Nach den Ausschreitungen von GC-Fans wendet die Staatsanwaltschaft erstmals Schnellverfahren an. Möglich gemacht habe das der «ausgesprochen professionelle Einsatz» der Polizei, so Staatsanwalt Thomas Hansjakob.
Bereits am Mittwochabend eröffnete die Staatsanwaltschaft St.Gallen gegen acht GC-Anhänger ein Strafverfahren. Die Männer zwischen 18 und 30 Jahren sitzen in Haft und werden heute Donnerstag verhört. Die Schnellverfahren sollen spätestens am Freitag abgeschlossen werden. Nicht in allen Fällen kommen diese jedoch zur Anwendung. Der erste Staatsanwalt Thomas Hansjakob geht davon aus, dass sich unter den Inhaftierten auch zwei Rädelsführer befinden. Ihnen drohen über sechs Monate Freiheitsstrafe. «Darüber kann jedoch nicht der Einzelrichter, sondern nur ein Gericht entscheiden. Es kommt daher wohl zu Prozessen wie nach den Ausschreitungen nach dem Barrage-Spiel zwischen dem FCSG und AC Bellinzona», sagt Hansjakob. Damals erhielten die Verurteilten bis zu 14 Monate Freiheitsstrafe.
Acht Untersuchungsrichter ermitteln wegen Landfriedensbruch, Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie Sachbeschädigung gegen die acht Festgenommen. Dazu sichten sie auch Videoaufnahmen. Ehe sie die Hooligans freilassen, sprechen die Untersuchungsrichter Geld- und Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten aus. Wer zum Beispiel Landfriedensbruch begeht, muss zwischen 30 und 120 Tagessätze berappen.
Erfolgreiche Polizei
Zum ersten Mal sind in St.Gallen nach Randalen Schnellverfahren möglich. «Unsere Einsatzkräfte waren zur richtigen Zeit am richtigen Ort», sagt Benjamin Lütolf, Sprecher der St.Galler Stadtpolizei. So sei es den Polizisten gelungen, militante Hooligans von Mitläufern zu unterscheiden und ihnen die Taten zuzuordnen. Von einem «ausgesprochen professionellen Einsatz», spricht auch Hansjakob.
Der Staatsanwalt hofft, dass die Schnellverfahren andere Hooligans abschrecken. Die Inhaftierten hätten jedenfalls nicht damit gerechnet, dass sie «die Gastfreundschaft der St.Galler Stadtpolizei so lange geniessen dürfen» und die Nacht in einer Zelle verbringen werden. «Einer der Männer sagte, er müsse unbedingt nach Hause zu seiner Mutter», so Hansjakob.
Neue Dimension der Gewalt
800 GC-Fans reisten am Mittwochabend mit dem Extra-Zug aus Zürich nach St.Gallen an – darunter laut Polizei auch 50 militante Anhänger sowie 200 Mitläufer. Die Brutalität, mit der die Randalierer gegen die Polizei vorgingen, überraschte Staatsanwalt Hansjakob. «Die Hooligans haben ohne die geringste Provokation von St.Galler Seite einen Zaun niedergerissen und die Polizei angegriffen. Eine ganz neue Dimension der Gewalt – das ist nicht mehr lustig», meint Hansjakob. Auch Lütolf von der Stadtpolizei ist fassungslos: «Muss es Tote geben, bevor die Hooligans sich mässigen?»
Die GC-Anhänger stürzten beim Westcenter Beflaggungsmasten um und warfen die Stangen sowie Steine gegen die Polizisten. Zwei Zuschauer und eine Polizistin wurden dabei verletzt. Die Beamten würden zwar Schutzmontur und Helme tragen. Treffe ein schwerer Gegenstand einen Beamten am Genick, nütze auch die Ausrüstung nichts, so Lütolf. «Ich bewundere den Mut unserer Polizisten, die den Randalierern gegenüber treten und nicht zurückschrecken. Unwahrscheinlich, was sie aushalten müssen», sagt der Stadtpolizei-Sprecher. Polizistinnen oder Polizisten, die solche Erlebnisse nur schwer verdauen können, können sich anonym von einem Psychologen helfen lassen. «Einzelne Mitarbeiter beanspruchen diesen Dienst», weiss Lütolf.
Verfahren gegen GC?
Die GC-Fans zündeten in der AFG Arena auch Pyros – laut Lütolf «gezielt gegen St.Galler Fans». Ob der Grasshopper Club Zürich wegen seiner Anhänger nun mit Sanktionen zu rechnen hat, steht laut Roger Müller, Pressesprecher der Swiss Football League, noch nicht fest. Man warte nun die Rapporte der Sicherheitsleute ab und befrage auch den Schiedsrichter. Seien tatsächlich Pyros gezündet worden, werde ein Verfahren gegen GC eröffnet. «Diese sind leider schon bald Routine», so Müller.
Schnellverfahren
Untersuchungsrichter, die ein Schnellverfahren abwickeln, können eigenmächtig Geldstrafen von bis zu 180 Tagessätzen und Freiheitsstrafen bis sechs Monate aussprechen. Festnahme, Verfahren und Strafbescheid erfolgen bei Schnellverfahren innert 48 Stunden. Will ein Untersuchungsrichter einen Verdächtigen länger in Haft behalten, muss ein Haftrichter dem Antrag zustimmen. «Beim Schnellverfahren steht das Strafmass vor der Entlassung fest», sagt der St.Galler Staatsanwalt Thomas Hansjakob. Dem Verurteilten stehen die üblichen Rekursmöglichkeiten offen. (dbu)
Verfasst: 29. Okt 2009, 21:30
von Chris Climax
Alpenloewe hat geschrieben:«Einer der Männer sagte, er müsse unbedingt nach Hause zu seiner Mutter»

Verfasst: 30. Okt 2009, 07:59
von Nw
Verfasst: 30. Okt 2009, 08:58
von Maniac
Verfasst: 30. Okt 2009, 10:14
von Haxen-Paule
Chris Climax hat geschrieben:Alpenloewe hat geschrieben:«Einer der Männer sagte, er müsse unbedingt nach Hause zu seiner Mutter»

vielleicht ist er 40 und sie krank
Verfasst: 30. Okt 2009, 10:47
von LU-57
lesenswerter bericht zum ersten alkoholfreien fussballspiel in der bundesliga:
gladbach - köln
http://www.taz.de/1/sport/artikel/1/ern ... null-null/
greez
Verfasst: 30. Okt 2009, 11:01
von Chris Climax
Haxen-Paule hat geschrieben:vielleicht ist er 40 und sie krank
Unmöglich. Kein halbwegs intelligenter 40ig-Jähriger mit ner kranken Mutter zuhause fährt GC away und schmeisst Steine und Stangen auf Bullen.
Verfasst: 30. Okt 2009, 11:09
von Insider
wenn man sieht was letztes jahr abging und wie es dieses jahr war, scheint es ämu funktioniert zu haben...

Verfasst: 30. Okt 2009, 12:06
von Scotia
Insider hat geschrieben:
wenn man sieht was letztes jahr abging und wie es dieses jahr war, scheint es ämu funktioniert zu haben...

"In den Zügen galt vorsorgliche Druckbetankung. Parole: Schnell zuschütten bis der Bahnhof kommt. Bei der Prohibitionspremiere kamen wohl mehr betrunkene Fans zu einem Spiel als je zuvor."
das sagt wohl alles, über Sinn und Unsinn eines solches Verbotes...
Verfasst: 30. Okt 2009, 12:25
von Insider
Scotia hat geschrieben:Insider hat geschrieben:
wenn man sieht was letztes jahr abging und wie es dieses jahr war, scheint es ämu funktioniert zu haben...

"In den Zügen galt vorsorgliche Druckbetankung. Parole: Schnell zuschütten bis der Bahnhof kommt. Bei der Prohibitionspremiere kamen wohl mehr betrunkene Fans zu einem Spiel als je zuvor."
das sagt wohl alles, über Sinn und Unsinn eines solches Verbotes...
ach was. stimmt doch nicht.
das mag vielleicht bei einigen wenigen den fall gewesen sein, aber meinst die hätten sonst mineralwasser getrunken, oder wie? in 45 minuten werden die nicht so viel mehr getrunken haben, dass sie soooo viel besoffener gewesen wären als sonst...
aber die büsse blieben ganz, beim fanheim hats nicht geknallt (wohl auch weil die gladbacher nicht dort waren, weil es eh keinen alk gab => ein weiterer aspekt). so schlecht war die strategie wohl nicht.
Verfasst: 30. Okt 2009, 13:04
von LU-57
hat's denn in den vergangenen jahren immer so übel geknallt?
Verfasst: 30. Okt 2009, 13:10
von Wiesel
LU-57 hat geschrieben:hat's denn in den vergangenen jahren immer so übel geknallt?
alles überbewertet weil Kölner Gladbacher Ultras Fahne feige klauten... und diese zur besten Sendezeit im Stadion verbrannten...
Verfasst: 30. Okt 2009, 13:59
von Wessun
fakt... peindlich
Verfasst: 30. Okt 2009, 15:25
von hra
Bundesgerichtshof:
Für ein Stadionverbot reicht der bloße Verdacht
Randale kann für Fußballfans ernste Folgen haben, auch wenn sie sich gar nicht daran beteiligen. Der Bundesgerichtshof hat den Vereinen erlaubt, bundesweite Stadionverbote auch auf Verdacht auszusprechen. Ein Bayern-Fan hatte gegen ein Stadionverbot des MSV Duisburg geklagt.
Stadionverbote gegen Fußballfans können auch dann zulässig sein, wenn die Beteiligung an Gewalttätigkeiten nicht nachgewiesen ist. Das hat der Bundesgerichtshof am Freitag in Karlsruhe entschieden. Dem Urteil zufolge genügt es bereits, dass der Fan Teil einer durch Randale aufgefallenen Fangruppe war. "Auf den Nachweis, er habe sich an den aus der Gruppe begangenen Gewalttätigkeiten beteiligt, kommt es nicht an", entschied der BGH.
Damit wies das Gericht die Klage eines Fans und Dauerkarteninhabers des FC Bayern München ab. Dieser war nach einem Spiel beim MSV Duisburg im März 2006 mit einer Gruppe des Fanclubs "Schickeria München" in eine Randale mit Duisburger Fans geraten. Er bestritt jede Beteiligung, die anfänglichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen Landfriedensbruchs wurden wegen Geringfügigkeit eingestellt. Trotzdem erhielt er ein bundesweites Stadionverbot für gut zwei Jahre.
Nach den Worten des BGH ist dies vom "Hausrecht" des Vereins gedeckt. Danach reichen für ein Stadionverbot bereits "objektive Tatsachen", die künftige Störungen befürchten lassen. Weil auch die anderen Zuschauer vor Randale geschützt werden müssen, dürfen laut BGH die Hürden für ein Stadionverbot nicht zu hoch gehängt werden. Nur bei "Willkür" sei ein Ausschluss unzulässig.
Zurzeit an die 3000 bundesweite Stadionverbote
Fan-Initiativen beklagen sich seit Jahren, dass Stadionverbote auch dann ausgesprochen werden, wenn die Beteiligung an einer Schlägerei oder einem Rauchbombenwurf gar nicht erwiesen ist. Der Deutsche Fußballl-Bund (DFB) meint dagegen, es müsse ein Mittel geben, um gewaltbereite Gruppen vom Fußball fernzuhalten.
Nach Angaben des DFB gelten zurzeit etwa 2900 bis 3000 bundesweite Stadionverbote. Verhängt werden sie von den Clubs. Maßgeblich sind einheitliche Richtlinien des DFB, nach denen sich Vereine und Verbände gegenseitig ihr Hausrecht übertragen. Deshalb kann ein Stadionverbot, das in Duisburg ausgesprochen wurde, auch in Stuttgart oder Hamburg gültig sein.
"Kriminalisiert und ausgeliefert"
Die "Koordinationsstelle Fanprojekte bei der Deutschen Sportjugend", hält dieses Vorgehen für "sehr, sehr fragwürdig". Vereine würden viel zu häufig präventiv handeln statt einzelfallbezogen, "dieses Thema hat das Verhältnis zu den Fans über Jahre beschädigt". Der Leiter des Karlsruher Fanprojekts, Holger Körenzig, kritisiert: Durch Stadionverbote auf Verdacht würden sich viele Fans "kriminalisiert und ausgeliefert" fühlen.
Der DFB verweist darauf, dass er seine "Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten" erst 2008 überarbeitet habe. Die Höchstdauer wurde von fünf auf drei Jahre herabgesetzt. Außerdem soll jeder betroffene Fan von seinem Verein noch einmal angehört werden. Die Clubs selbst sehen sich manchmal "zwischen allen Stühlen", wie der Fanbeauftragte des VfB Stuttgart, Peter Reichert, erklärte. Sie sind an die Richtlinien des DFB gebunden und bekommen die Kritik ihrer Fans ab
Verfasst: 31. Okt 2009, 10:07
von Wiesel
Verfasst: 31. Okt 2009, 20:42
von CapitalCasual
hra hat geschrieben:Bundesgerichtshof:
Für ein Stadionverbot reicht der bloße Verdacht
rechtsstaatlich enorm bedenklich bis unhaltbar...
o tempora, o mores

Verfasst: 2. Nov 2009, 01:16
von LU-57
heute abend in der sf-sportlounge: "brauchts den gläsernen fan?"
vielleicht mal etwas tiefgründiger als das tag-tägliche blabla, vielleicht...
greez
Verfasst: 2. Nov 2009, 08:36
von the_wolf
LU-57 hat geschrieben:heute abend in der sf-sportlounge: "brauchts den gläsernen fan?"
vielleicht mal etwas tiefgründiger als das tag-tägliche blabla, vielleicht...
greez
kann ich mir nicht vorstellen...
Verfasst: 2. Nov 2009, 12:26
von Yoda
LU-57 hat geschrieben:heute abend in der sf-sportlounge: "brauchts den gläsernen fan?"
vielleicht mal etwas tiefgründiger als das tag-tägliche blabla, vielleicht...
greez
Hier noch die diskutierenden:
Christian Kern, CEO Basel United (Stadionbetreiber St. Jakob-Park).
Karin Keller-Sutter, Polizeidirektorin Kanton St. Gallen.
Pius Valier, Projektleiter «Sicherheit im Sport».
Clemens Friedli, YB-Fan, Dachverband «gäubschwarzsüchtig»