GottKäsers bekanntes Plädoyer fürs Konkordat («Sonst wird mit dem Rechtsstaat Schlitten gefahren») konterte Bernhard Heusler mit Blick auf den Widerstand: «Man muss sich nicht wundern, wenn mit einem Schlitten gefahren wird.»

GottKäsers bekanntes Plädoyer fürs Konkordat («Sonst wird mit dem Rechtsstaat Schlitten gefahren») konterte Bernhard Heusler mit Blick auf den Widerstand: «Man muss sich nicht wundern, wenn mit einem Schlitten gefahren wird.»
übel sind jeweils die kommentare bei deutschen artikel. schlimmer als blick-leser...Windfahne hat geschrieben:http://www.derwesten.de/politik/experte ... 97223.html
sp züri...nur noch ein schatten seiner selbst...Camel hat geschrieben:lg an jositsch
bitzli lg @ fclWindfahne hat geschrieben:http://www.bscyb.ch/news-detail.aspx?navi=4&detail=1955
Ausreiseverbot für Basler Hooligan war rechtens
Einem «Fan» des FC Basel ist der Besuch eines Champions League-Spiels in München verwehrt worden. Dagegen hatte der Mann geklagt und ist nun vor Gericht abgeblitzt.
Der Basler Fan war im März 2010 am Eingang zum Stadion des FC St. Gallen mit einer Bengalfackel in der Unterhose erwischt worden. Das St. Galler Kantonsgericht verurteilte ihn dafür wegen versuchter Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz zu einer bedingten Geldstrafe. Das Bundesgericht bestätigte diesen Entscheid 2011.
Gegen den Betroffenen wurde zudem ein befristetes Stadion- und Rayonverbot erlassen. Ende 2010 verhängte das Bundesamt für Polizei (fedpol) gegen ihn eine Ausreisebeschränkung von vier Tagen für das am 8. Dezember in München stattfindende Champions League-Spiel des FC Bayern München gegen den FC Basel.
Zur Begründung führte das fedpol den Vorfall in St. Gallen an. Weiter gehöre der Mann zum harten Kern der Ultragruppierung «Inferno Basel» und es gebe Hinweise, dass diese Gruppe in München Ausschreitungen plane. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Fussballfans nun abgewiesen.
Absicht zum Abbrennen
Er hatte erfolglos argumentiert, dass gemäss dem Hooligangesetz des Bundes ein Ausreiseverbot nur dann angeordnet werden dürfe, wenn sich jemand früher an «Gewalttätigkeiten» beteiligt habe. Das blosse Schmuggeln einer Bengalfackel sei noch keine Gewalt.
Laut Bundesverwaltungsgericht ist es indessen sachlich vertretbar, wenn der Bundesrat in der Verordnung zum Hooligangesetz bereits das Mitführen von Pyros als gewalttätiges Verhalten erklärt hat. Wer Pyros ins Stadion zu bringen versucht, zielt nach Ansicht des Gerichts darauf ab, diese später auch zu zünden.
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ängstige andere Matchbesucher und gefährde deren Gesundheit erheblich. Eine Person, die in der Umgebung des Stadions oder bei der Anreise Bengalfackeln auf sich trage, manifestiere damit ihre Gewaltbereitschaft.
Freiheit nur leicht beschränkt
Gemäss dem Urteil durfte aufgrund des Vorfalls in St. Gallen und der Zugehörigkeit des Betroffenen zu «Inferno Basel» zudem angenommen werden, dass er sich auch in München an Gewalttätigkeiten beteiligt hätte. Im übrigen habe das viertägige Ausreiseverbot seine Bewegungsfreiheit nur leicht eingeschränkt.
Schliesslich ist nach Ansicht der Richter in St. Gallen nicht zu beanstanden, dass das fedpol das Ausreiseverbot erst sechs Tage vor dem Spiel erlassen hat. Der Entscheid kann innert dreissig Tagen noch beim Bundesgericht angefochten werden.
Romano Simioni, Allmend-Buch, 2009 hat geschrieben:Das KKL ist kein Ort, der für uns Luzerner und Innerschweizer
gemacht wurde, sondern ein Ort, der in erster Linie dazu da ist,
dem Prestige der Stadt gut zu tun. Ich befürchte, dass das neue
Stadion eher ein KKL des modernen Fusballs wird und nicht eine
lebendige Volksbühne, wie es die so sympathisch unperfekte
Allmend war.
Und das in einem sogenannten RechtsstaatGemäss dem Urteil durfte aufgrund des Vorfalls in St. Gallen (Fackel in Hose) und der Zugehörigkeit des Betroffenen zu «Inferno Basel» zudem angenommen werden, dass er sich auch in München an Gewalttätigkeiten beteiligt hätte. Im übrigen habe das viertägige Ausreiseverbot seine Bewegungsfreiheit nur leicht eingeschränkt.
Jawohl, der Hensler, der kann's. Glauben Nause und Käser wirklich an die Naivität der Fussballfans? Wenn selbst mit der Materie bewanderte Polizisten bezüglich des Sinns solcher Massnahmen nur noch den Kopf schütteln, dann kann es sich einzig um Politmarketing einzelner Ambitionierter handeln. Und dies auf Kosten von uns Steuerzahlern (die Phrase wollte ich schon immer mal verwenden)!Sportklubs bringen Nause und Käser auf die Palme
Käser und Nause genervt
Hans-Jürg Käser, Polizeidirektor des Kantons Bern und Präsident der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren, staunt über die Haltung der Klubs. Dies, zumal die mit dem SCB durchgeführten Versuche der ID-Kontrolle beim Stadioneingang positiv verlaufen seien. «Nach Aussage des Klubs gab es dabei keine massgeblichen Verzögerungen.» Das Hooligan-Konkordat richte sich nicht gegen Fans, die sich anständig aufführten, so Käser. «Es geht lediglich darum, gewaltbereite Fans fernzuhalten und die Polizeieinsätze massiv zu reduzieren.»
Reto Nause, Sicherheitsdirektor der Stadt Bern, reagiert ungehalten auf den Widerstand der Klubs. Bei den Eingangskontrollen habe die Fussballliga ohnehin selber Verschärfungen, etwa mit Vereinzelungsanlagen, vorgesehen. «Dabei noch eine ID vorzuweisen, kann wohl kein Problem sein.»
Was Nause besonders sauer aufstösst: «Die Mitteilung der Klubs ist in mehreren Punkten falsch.» So etwa beim Alkoholverbot. «Dieses steht im Konkordatstext als Kann-Formulierung, und es ist keine Rede von Perimetern oder Sektoren, in denen es gelten soll.» Überhaupt seien die Behörden an das Prinzip der Verhältnismässigkeit gebunden. «Wir werden die Auflagen also nicht ad absurdum führen.»
DAS glauben die Herren wohl selber nicht...! Von wegen "KANN"... Wir wissen alle, wohin das führt.Che hat geschrieben: So etwa beim Alkoholverbot. «Dieses steht im Konkordatstext als Kann-Formulierung, und es ist keine Rede von Perimetern oder Sektoren, in denen es gelten soll.» Überhaupt seien die Behörden an das Prinzip der Verhältnismässigkeit gebunden. «Wir werden die Auflagen also nicht ad absurdum führen.»
Zum kotzen!Camel hat geschrieben:Und das in einem sogenannten RechtsstaatGemäss dem Urteil durfte aufgrund des Vorfalls in St. Gallen (Fackel in Hose) und der Zugehörigkeit des Betroffenen zu «Inferno Basel» zudem angenommen werden, dass er sich auch in München an Gewalttätigkeiten beteiligt hätte. Im übrigen habe das viertägige Ausreiseverbot seine Bewegungsfreiheit nur leicht eingeschränkt.
Schweizer Cup sagt dir was?risto hat geschrieben:OW tritt auch dem Konkordat bei. Endlich hört das auf mit den Hooligans an den Spielen das SC Kerns!
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