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FC Dynamo Wil ist Cupsieger

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Admin
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Beitrag von Admin »

Prozess gegen Ex-Präsident des FC Wil hat begonnen

Heute hat vor dem Kreisgericht St. Gallen der Prozess gegen den ehemaligen Präsidenten des FC Wil begonnen. Dem heute 43-Jährigen wird vorgeworfen, die Grossbank UBS in der Zeit von 1991 bis 2002 um 51 Millionen Franken betrogen zu haben.

Die Anklage lautet auf gewerbsmässigen Betrug, mehrfache Urkundenfälschung und mehrfache qualifizierte Veruntreuung. Zum Zeitpunkt seiner Festnahme im November 2002 war der Angeklagte Präsident des Super-League-Vereins FC Wil. Von dem veruntreuten Geld sollen rund elf Millionen Franken in den Klub geflossen sein.

Die Staatanwaltschaft fordert für den geständigen ehemaligen UBS- Vizedirektor und Fussballfunktionär eine Zuchthausstrafe von fünf Jahren. Das Interesse der Medien am Prozess ist gross. Die Verhandlung wurde in den Grossen Saal des Kantonsgerichts verlegt.

Quelle: SDA
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Admin
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Beitrag von Admin »

5 Jahre Zuchthaus für Ex-Wil-Präsi Hafen

ST.GALLEN – 51 Millionen Franken veruntreut – dafür muss nun Andreas Hafen, der Ex-Präsident des FC Wil, für fünf Jahre ins Zuchthaus.

Der ehemalige UBS-Vizedirektor wurde des gewerbsmässigen Betrugs für schuldig befunden. Mit dem Urteil folgte das Kreisgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Es verpflichtete den Verurteilten auch, der UBS das veruntreute Geld vollumfänglich zurückzuzahlen.

Von den 51 Millionen Franken, die er zwischen 1991 und 2002 veruntreute, flossen 11 Millionen in den damaligen NLA-Klub, den Hafen vier Jahre lang präsidierte. 1,45 Millionen brauchte er für sich selbst, 38 Millionen zweigte er für Unternehmen ab, die er als Kundenberater betreute.

Nach seiner Festnahme im November 2002 sass Hafen 15 Tage in Untersuchungshaft. Er legte ein Geständnis ab und zeigte vor Gericht Reue. Er habe nicht den Mut gehabt, seinem unrechtmässigen Tun ein Ende zu setzen, sagte er. Von dem Geld, das er in den FC Wil fliessen liess, erhoffte er sich Gewinne aus Spielertransfers.

Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch vom Vorwurf des gewerbsmässigen Betrugs plädiert und eine bedingte Gefängnisstrafe von 18 Monaten beantragt. Die UBS trage eine Opfer-Mitverantwortung in diesem Fall – das bankinterne Controlling habe gänzlich versagt.

Ob gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt werde, hänge von der Begründung des Kreisgerichts St. Gallen ab, sagte Hafens Rechtsanwalt.
Hehe, 5 Jahre in den Knast und nachher 51 Millionen zurückzahlen...:lol: :lol: :lol:
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Radiohead
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Beitrag von Radiohead »

Anscheinend hat man im Fall Blunschi sogar einen Erfolg erziehlt. Dynamo muss zahlen. Ist allerdings kein erfreulicher Zustupf, sondern das Geld (~ 100'000 CHF) wurde schon seit längerem ins Budget miteinbezogen.
Gelöscht

Beitrag von Gelöscht »

Radiohead hat geschrieben:Anscheinend hat man im Fall Blunschi sogar einen Erfolg erziehlt. Dynamo muss zahlen. Ist allerdings kein erfreulicher Zustupf, sondern das Geld (~ 100'000 CHF) wurde schon seit längerem ins Budget miteinbezogen.
Gem.. M. Hauser durfte das Geld nicht eingeplant werden. Daher unter anderem Probleme mit der Lizenz. Aber das geben wir ja nun eh longo
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Emmi
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Beitrag von Emmi »

Ne Murmi, wir ziehen das Urteil so lange weiter, bis wir dieses Geld als Verfahrenskosten dem Anwalt zahlen müssen. Und die "Schulden Schöneneberger" dürfen dann wieter als fettes " - " in der Buchhaltung deklariert werden. Das kann der FCL halt besonders gut :roll: .
revolucion
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Beitrag von revolucion »

Radiohead hat geschrieben:Anscheinend hat man im Fall Blunschi sogar einen Erfolg erziehlt. Dynamo muss zahlen. Ist allerdings kein erfreulicher Zustupf, sondern das Geld (~ 100'000 CHF) wurde schon seit längerem ins Budget miteinbezogen.

Ist das nicht im Budget von Wil schon verbucht gewesen? (Das man es zahlen muss...)
Radiohead
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Beitrag von Radiohead »

Könntet Recht haben revolucion/Murmi. Das Geld wurde nicht im Budget des FCL sondern im Budget des FC Wil bereits verbucht. Sorry.
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Beitrag von Admin »

Keine Strafmilderung für Andreas Hafen
Ex-Präsident des FC Wil muss fünf Jahre ins Zuchthaus

Der Ex-Bankier und frühere Präsident des FC Wil, Andreas Hafen, muss wegen des Betrugs in der Höhe von 51 Millionen Franken fünf Jahre ins Zuchthaus. Das St. Galler Kantonsgericht hat das Urteil der ersten Instanz im Berufungsprozess bestätigt.

In einigen wenigen Anklagepunkten mit einer Deliktsumme von weniger als 70’000 Franken wurde Hafen wegen Verjährung freigesprochen. Im Übrigen wurde die Berufung des Angeklagten von der Strafkammer des Kantonsgerichts abgewiesen. Damit wurde der Schuldspruch der ersten Instanz wegen gewerbsmässigen Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung bestätigt.

UBS fordert Schadenersatz

Die Schadenersatzforderung der Klägerin gegen Hafen von rund 51 Millionen Franken hat das Gericht gestützt. Der 44-jährige Hafen hatte im Berufungsprozess Strafmilderung beantragt. Der Verteidiger forderte eine bedingte Gefängnisstrafe von 18 Monaten wegen Veruntreuung und Urkundenfälschung.

Der Angeklagte hatte von 1985 bis 2002 bei der Bank UBS in Weinfelden, Wil und St. Gallen gearbeitet. Als Betreuer von Firmenkunden, zuletzt im Rang eines Vizedirektors, eröffnete er ab 1991 fiktive Konten, über die er in den folgenden elf Jahren insgesamt 51 Millionen Franken ertrog.

Er fälschte Unterschriften, manipulierte Berichte und Bilanzen und sorgte mit Transaktionen zwischen den Konten dafür, dass die Kreditlimiten stets eingehalten wurden. Zudem eröffnete er heimlich Zweitkonten auf die Namen echter Kunden. Von diesen Konten zweigte er ebenfalls Geld ab.

Elf Jahre lang betrogen...

Die Korrespondenz leitete er an sich selber um. Dank dieses «ausgeklügelten Systems», so die Anklage, wurde der Betrug elf Jahre lang nicht entdeckt. Erst im November 2002 flog die Sache auf, Hafen wurde verhaftet; er legte ein Geständnis ab.

Von den 51 Millionen brauchte der Angeklagte nur 1,5 Mio. Franken für sich. Elf Millionen flossen in den FC Wil, dessen Präsident er war. 38 Mio. Franken gingen als Darlehen an kleinere und mittelgrosse Unternehmen.

...und selbst betrogen worden

Am meisten profitierte eine überschuldete Thurgauer Firmengruppe, die Hafen mit illegalen Krediten von 35 Mio. Franken sanieren wollte. Dabei wurde er selber Opfer betrügerischer Machenschaften. Er wurde mit gefälschten Unterlagen getäuscht.

Reuiger Angeklagter

Hafen zeigte sich vor Gericht reuig und entschuldigte sich: «Ich verstehe heute nicht mehr, was ich damals gemacht habe», erklärte er unter Tränen. Die Geschichte nage sehr an ihm.

Das Verschulden Hafens wiege nicht leicht, räumte der Verteidiger ein. Eine Zuchthausstrafe von fünf Jahren sei aber zu hart. Der UBS warf er Mängel bei der internen Kontrolle vor. Es sei einfach gewesen, Geld abzuzweigen. Möglicherweise trage die UBS eine «Opfer-Mitverantwortung».

Der Anwalt der UBS wies dies zurück. Als Vizedirektor mit einem Kunden-Portefeuille von 300 Millionen Franken habe der Angeklagte eine Vertrauensstellung gehabt. Dieses Vertrauen habe er missbraucht. Totale Kontrolle sei unmöglich.
:thefinger: :wave:
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Gody
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Beitrag von Gody »

Zum Glück hat das SG-Kantonsgericht das Urteil bestätigt!!!!
H S V -> Die Unabsteigbaren oder der Bundesliga DINO!!
sid
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Beitrag von sid »

Ademi von Schaffhausen nach Wil
Der Mittelfeldspieler wechselt in die Challenge League

Allmir Ademi verlässt den FC Schaffhausen und wird sein Glück fortan beim FC Wil in der Challenge League suchen. Der 22-jährige Mittelfeldspieler unterschrieb vorerst einen Vertrag bis Ende Saison 2006/07. Das Transferfenster für nationale Spielerwechsel ist in der Schweiz noch bis Ende September geöffnet.

Ademi spielte seit der Saison 2004/05 für Schaffhausen und bestritt in diesem Zeitraum deren 45 Spiele in der höchsten schweizerischen Spielklasse (3 Tore).
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Barry Bonds
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Beitrag von Barry Bonds »

sport1.ch hat geschrieben:Andreas Hafen muss ins Zuchthaus
Andreas Hafen, Ex-Präsident des FC Wil, muss definitiv für fünf Jahre ins Zuchthaus. Der Millionenbetrüger ist vor Bundesgericht abgeblitzt. Hafen hatte das psychiatrische Gutachten beanstandet und eine Neubeurteilung seines Falls verlangt.

Das St. Galler Kantonsgericht hatte den früheren UBS-Banker, der von der Grossbank insgesamt 51 Millionen Franken abzweigte, im vergangenen September wegen gewerbsmässigen Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt. Für die Frage der Zurechnungsfähigkeit und die Strafzumessung hatten sich die Richter dabei auf ein psychiatrisches Gutachten gestützt.

Hafen hatte dieses Gutachten vor Bundesgericht als unverwertbar und untauglich beanstandet. Der Gutachter sei befangen gewesen. Weiter habe er seine Mutter und die Ehefrau befragt und deren Auskünfte verwendet, ohne sie auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht aufmerksam gemacht zu haben. Die Lausanner Richter haben Hafens staatsrechtliche Beschwerde nun abgewiesen.

Hafen hatte von 1985 bis 2002 bei der UBS in Weinfelden, Wil und St. Gallen gearbeitet. Als Betreuer von Firmenkunden, zuletzt im Rang eines Vizedirektors, eröffnete er ab 1991 fiktive Konten, über die er in den folgenden elf Jahren 51 Millionen Franken abzweigte. Davon verwendete er 1,4 Millionen für sich. Elf Millionen flossen in die Kassen des FC Wil, dessen Präsident er damals war. 38 Millionen gingen als Darlehen an regionale Unternehmen.

11.06.2007
SOLO ALLMEND!
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