Weil wahrscheinlich niemand Radio Pilatus hörtJack hat geschrieben:wieso hat keiner von uns am Urbräu-Partyschiff wettbewerb teilgenommen? hätten ja locker gesiegt...
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Fragen die einem unter den Nägeln brennen
- John Maynard
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Es gab ja diesen Medienrummel, dass Marcel Koller aufs RAV geht. Meiner Meinung nach soll auch ein arbeitsloser Trainer diese Leistung beziehen können. Ist ja eine Versicherung. Was ich aber nicht ganz verstehe, wieso kann er diese Leistungen in der Schweiz beziehen? Er hat ja in den letzten Jahren in die deutsche Sozialwerke einbezahlt. Ein Deutscher, der in der Schweiz seinen Job verliert geht ja auch aufs RAV und bezieht nicht Hartz IV aus Deutschland.
Sehr lustig.KlamDo hat geschrieben:Vielleicht hätte er in Deutschland nur Lebensmittelmarken abstauben können?
Ich meine entweder ist der Arbeitsort oder die Nationalität entscheidend.
Wenn sowohl der Inländer im Ausland sowie der Ausländer im Inland aufs RAV gehen können, dann ist die Schweiz (einmal mehr!) doppelt gefickt.
der koller hat aber in der Schweiz nicht unwesentlich alv bezahlt.. also sollte er basierend auf seinen einzahlungen auch beziehen dürfen
L U C E R N E - Till I Die!
Kämpfe Lozärn, Kämpfe Lozärn!
mer wend Euch gwönne gseh!
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Master (am Do 20. Okt 2005 22:24 ) hat geschrieben:ich sage immer das gleiche.. dass er dem verein helfen wird, davon bin ich überzeugt!
dass er der fanszene schaden wird, davon bin ich genau so überzeugt! aber ich hoffe wir werden das überstehen!
Wie bin ich als Arbeitnehmer oder als Arbeitnehmerin
bei der Rückkehr bzw. erstmaligen Einreise aus Deutschland
versichert?
• Kehren Sie aus Deutschland in die Schweiz zurück, gilt aufgrund
des besonderen Abkommens eine Sonderregelung. Die in
Deutschland zurückgelegten Beitragszeiten werden in der Schweiz
voll angerechnet.
• Das Arbeitslosengeld, das Sie in Deutschland bezogen haben,
wird bei der Festsetzung der Bezugsdauer in der Schweiz berücksichtigt
und kann unter Umständen Ihren Anspruch schmälern.
• Ihr versicherter Verdienst wird aufgrund des in Deutschland erzielten
Lohnes berechnet
bei der Rückkehr bzw. erstmaligen Einreise aus Deutschland
versichert?
• Kehren Sie aus Deutschland in die Schweiz zurück, gilt aufgrund
des besonderen Abkommens eine Sonderregelung. Die in
Deutschland zurückgelegten Beitragszeiten werden in der Schweiz
voll angerechnet.
• Das Arbeitslosengeld, das Sie in Deutschland bezogen haben,
wird bei der Festsetzung der Bezugsdauer in der Schweiz berücksichtigt
und kann unter Umständen Ihren Anspruch schmälern.
• Ihr versicherter Verdienst wird aufgrund des in Deutschland erzielten
Lohnes berechnet
D ZIIT ESCH RIIF!
Pavel Karpf - Nie vergessen!
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Jein! Grundsätzlich soll jemand, der Arbeitslosengeld kassiert, gewillt sein, einen neuen Job anzunehmen, bzw. er muss vermittelbar sein. Ich gehe jetzt mal nicht davon aus, dass Koller einen durchschnittlichen Bürojob o.Ä. annehmen würde, weil er auf einen neuen Job als Fussballtrainer in der BuLi aus ist. Deshalb ist Koller m.E. nicht vermittelbar und hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.Legia hat geschrieben:Meiner Meinung nach soll auch ein arbeitsloser Trainer diese Leistung beziehen können. Ist ja eine Versicherung.
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Pavel Karpf - Nie vergessen!
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Du hast schon wieder Recht!Frizzel hat geschrieben:Jein! Grundsätzlich soll jemand, der Arbeitslosengeld kassiert, gewillt sein, einen neuen Job anzunehmen, bzw. er muss vermittelbar sein. Ich gehe jetzt mal nicht davon aus, dass Koller einen durchschnittlichen Bürojob o.Ä. annehmen würde, weil er auf einen neuen Job als Fussballtrainer in der BuLi aus ist. Deshalb ist Koller m.E. nicht vermittelbar und hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.Legia hat geschrieben:Meiner Meinung nach soll auch ein arbeitsloser Trainer diese Leistung beziehen können. Ist ja eine Versicherung.
wenn du im land (in diesem fall in der schweiz) wohnen bleibst und die bedingungen für den erhalt von arbeitslosengeldern erfüllst, dann kriegst das geld hier.Legia hat geschrieben:warum hört man dann auf dem rav nur noch hochdeutsch?
und auf dem rav hört man relativ viel hochdeutsch, weil es halt viele deutsche hier hat ...
haut das ding endlich rein
Vorallem wenn er Jobangebote als Trainer ablehnt.Legia hat geschrieben:Du hast schon wieder Recht!Frizzel hat geschrieben:Jein! Grundsätzlich soll jemand, der Arbeitslosengeld kassiert, gewillt sein, einen neuen Job anzunehmen, bzw. er muss vermittelbar sein. Ich gehe jetzt mal nicht davon aus, dass Koller einen durchschnittlichen Bürojob o.Ä. annehmen würde, weil er auf einen neuen Job als Fussballtrainer in der BuLi aus ist. Deshalb ist Koller m.E. nicht vermittelbar und hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.Legia hat geschrieben:Meiner Meinung nach soll auch ein arbeitsloser Trainer diese Leistung beziehen können. Ist ja eine Versicherung.