JUSO für Kriegsmaterial-Initiative, gegen Hooligan-Gesetz
http://www.juso.ch/index.php?page=press_releases&id=323
Freiburg. SDA/baz. Die JUSO Schweiz beteiligt sich an der Lancierung der Initiative «Für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten» und unterstützt das Referendum gegen das Hooligan-Gesetz. Dies beschlossen die Delegierten am Samstag in Freiburg.
Der Beteiligung an der Lancierung der Kriegsmaterial-Initiative wurde gemäss Angaben der Partei vom Sonntag mit grossem Mehr zugestimmt. Die Partei sei der Meinung, dass die Aussenpolitik der Schweiz nicht den Anliegen der schweizerischen Rüstungsunternehmen dienen dürfe.
Der Initiativtext wird derzeit von einem breiten Bündnis von GSoA, linken Parteien und kirchennahen Vereinen vorbereitet. Die JUSO will mindestens 2000 Unterschriften sammeln.
Die JUSO Schweiz unterstützt auch das Referendum gegen das so genannte Hooligan-Gesetz. Das Prinzip der Unschuldsvermutung werde klar verletzt, wenn es möglich werde, Polizeigewahrsam, Datenregistrierung und Rayonverbot für Leute anzuordnen, deren Schuld von der Justiz nicht bewiesen worden ist, wurde festgestellt.
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Referendum BWIS ("Hooligan-Datenbank")
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Hooligan Gesetz
Dieses Gesetz wird bei einer alfälligen Volksabstimmung mit Sicherheit angenommen. Denn nur so kriegen wir diese Chaoten, wo den eigenen Club nur Geld kosten in den Griff.
In England hat man sehr gute Erfahrungen mit diesen Massnahmen. Man müsste sogar Stadionverbote auf Lebenslang ohne Bewährung aussprechen können.
Zudem kann man ja unsere Chaoten in der Schweiz nicht mit Hooligans vergleichen. Die brauchen nämlich keine Holzlatten und vorallem schlagen richtige Hooligans nicht auf jemanden ein wo bereits am Boden liegt.
Es eine vernünftige Vorlage!
In England hat man sehr gute Erfahrungen mit diesen Massnahmen. Man müsste sogar Stadionverbote auf Lebenslang ohne Bewährung aussprechen können.
Zudem kann man ja unsere Chaoten in der Schweiz nicht mit Hooligans vergleichen. Die brauchen nämlich keine Holzlatten und vorallem schlagen richtige Hooligans nicht auf jemanden ein wo bereits am Boden liegt.
Es eine vernünftige Vorlage!
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Mann, mir fehlt die Übung für juristisches Bla Bla, aber ich muss jetzt doch noch einmal meinen Senf dazu geben, nachdem ich - wahrscheinlich im Gegensatz zu den meisten hier drin - Botschaft und Gesetz in Ruhe durchgelesen habe.
Die hier drin teilweise verbreiteten Argumente sind schlicht falsch. Erstens verstösst die Vorlage nicht gegen internationale Normen. Hier mit der EMRK aufzufahren ist lächerlich. Auch das Argument der mangelnden Unschuldsvermutung kann mich in keinster Art und Weise überzeugen (und meine Jusbücher stützen diesen Eindruck). Erstens ist die Argumentation schon mal falsch, weil eben doch grundsätzlich jeder im Stadion als unschuldig gilt. Erst wenn er oder sie im Verdacht steht, einen der relevanten Tatbestände erfüllt zu haben, kann eingegriffen werden.
Und Eure Argumentation betreffend Willkür kann ich erst recht nicht nachvollziehen. Im bestehenden Strafrecht ist die Hürde teilweise nicht höher. Mit dem einzigen Unterschied, dass nun Ordnern (die überdies im Stadion von Polizisten unterstützt werden) die Aktivlegitimation zugebilligt wird.
Wie ich bereits in einem früheren Eintrag geschrieben habe, kann man durchaus gegen dieses Gesetz sein. Ich persönlich bin grundsätzlich auch gegen eine staatliche Überregulierung und ich wünschte mir, man könnte diese Probleme anders lösen. Wenn ich mir jedoch wieder die Schlagzeilen vom gestrigen Spiel in Zürich anschaue, dann bin ich der Überzeugung, dass wir was machen müssen.
Verdächtig ist halt auch, wenn aus politischen Kreisen nur Jusos, ein paar Grüne und Kommunisten sich einspannen lassen. Kreise, mit denen Ihr sonst nie und nimmer zusammenarbeiten würdet. Wer weiss, vielleicht lassen sich in Luzern ja noch ein paar Chance 21-Deppen einspannen
Jeder, der sich einigermassen anständig verhält, droht mit diesem Gesetz kein Unheil. Allen anderen, die sich nicht an die elementarsten Regeln halten können (und die sind im Stadion zum Glück immer noch weiter unten angeseidelt als "in der freinen Wildbahn"), kann endlich besser entgegen getreten werden. Das Gesetz ist m.E. unterm Strich ziemlich unproblematisch und würde bei einem allfälligen Referendum vom Volk auf jeden Fall angenommen.
Die hier drin teilweise verbreiteten Argumente sind schlicht falsch. Erstens verstösst die Vorlage nicht gegen internationale Normen. Hier mit der EMRK aufzufahren ist lächerlich. Auch das Argument der mangelnden Unschuldsvermutung kann mich in keinster Art und Weise überzeugen (und meine Jusbücher stützen diesen Eindruck). Erstens ist die Argumentation schon mal falsch, weil eben doch grundsätzlich jeder im Stadion als unschuldig gilt. Erst wenn er oder sie im Verdacht steht, einen der relevanten Tatbestände erfüllt zu haben, kann eingegriffen werden.
Und Eure Argumentation betreffend Willkür kann ich erst recht nicht nachvollziehen. Im bestehenden Strafrecht ist die Hürde teilweise nicht höher. Mit dem einzigen Unterschied, dass nun Ordnern (die überdies im Stadion von Polizisten unterstützt werden) die Aktivlegitimation zugebilligt wird.
Wie ich bereits in einem früheren Eintrag geschrieben habe, kann man durchaus gegen dieses Gesetz sein. Ich persönlich bin grundsätzlich auch gegen eine staatliche Überregulierung und ich wünschte mir, man könnte diese Probleme anders lösen. Wenn ich mir jedoch wieder die Schlagzeilen vom gestrigen Spiel in Zürich anschaue, dann bin ich der Überzeugung, dass wir was machen müssen.
Verdächtig ist halt auch, wenn aus politischen Kreisen nur Jusos, ein paar Grüne und Kommunisten sich einspannen lassen. Kreise, mit denen Ihr sonst nie und nimmer zusammenarbeiten würdet. Wer weiss, vielleicht lassen sich in Luzern ja noch ein paar Chance 21-Deppen einspannen

Jeder, der sich einigermassen anständig verhält, droht mit diesem Gesetz kein Unheil. Allen anderen, die sich nicht an die elementarsten Regeln halten können (und die sind im Stadion zum Glück immer noch weiter unten angeseidelt als "in der freinen Wildbahn"), kann endlich besser entgegen getreten werden. Das Gesetz ist m.E. unterm Strich ziemlich unproblematisch und würde bei einem allfälligen Referendum vom Volk auf jeden Fall angenommen.
Das finde ich auch sehr lächerlich.Wickie hat geschrieben:Erstens verstösst die Vorlage nicht gegen internationale Normen. Hier mit der EMRK aufzufahren ist lächerlich.
Aber das ich doch genau das Problem! Wie schnell entsteht denn ein Verdacht!? Da musst du wirklich nur mal zur falschen Zeit am falschen Ort stehen - und dann stehst du schon unter Verdacht! Und allein das reicht dann, um dich mit recht happigen Konsequenzen (Stadionverbot ist ja noch das "angenehmste"...) zu belegen.Erst wenn er oder sie im Verdacht steht, einen der relevanten Tatbestände erfüllt zu haben, kann eingegriffen werden.
Dass Pressecommuniqués der Polizei zum Teil überhaupt nicht der Realität entsprechen, sollte eigentlich allerspätestens seit Kriens bekannt sein...Wenn ich mir jedoch wieder die Schlagzeilen vom gestrigen Spiel in Zürich anschaue, dann bin ich der Überzeugung, dass wir was machen müssen.

Das steht gar nicht in Frage - das ist hoffentlich dem Hintersten und Letzten klar...Das Gesetz [...] würde bei einem allfälligen Referendum vom Volk auf jeden Fall angenommen.
Für Fragen, Kritik und Anregungen zum Forum ist Camel zuständig. Ich beantworte weder Mails noch PNs dazu.
@Admin: Du kannst auch - wenn Du viel Pech hast - zu Unrecht aufgrund einer Strafgesetzbuchsnorm zur Rechenschaft gezogen werden. Trotzdem käme es niemandem in den Sinn, das StGB oder Teile davon abzuschaffen. Beispiel: Du wirst zu Unrecht für einen Diebstahl verantwortlich gemacht. Streichen wir deshalb die relevanten Artikel aus dem Gesetz?...
Re Polizei gebe ich Dir teilweise recht. Ich sehe aber die Kausalität zum "Hooligangesetz" nicht ganz und ausserdem stelle ich halt auch schon sehr oft fest, dass immer "die Anderen" schuldig sind.
Re Polizei gebe ich Dir teilweise recht. Ich sehe aber die Kausalität zum "Hooligangesetz" nicht ganz und ausserdem stelle ich halt auch schon sehr oft fest, dass immer "die Anderen" schuldig sind.
Um mich wegen eines Diebstahls zu belangen, muss meine Schuld bewiesen werden. Um mich wegen eines Verstosses gegen dieses "Hooligan-Gesetz" zu belangen, genügt ein Verdacht.
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Ja, das stimmt natürlich. Aber es gibt auch im StGB Szenarien, wo keine Beweise im engeren Sinn notwendig sind. Dich wird wahrscheinlich jeder Richter einbuchten lassen, wenn vor Gericht zwei Polizisten glaubhaft machen können ("wir haben es gesehen"), dass Du gestohlen hast. Auch ohne konkrete Beweise wie Diebesgut etc... Abgesehen davon wird es inskünftig eher kein Problem sein, die Schuld oder Unschuld zu beweisen. Stichwort Videoüberwachung im Stadion...
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genau das ist ja, zusammen mit der abkehr von der unschuldsvermutung, das problem. damit wird die polizei - juristisch völlig mangelhaft ausgebildetes personal - zur ersten gerichtsinstanz.Wickie hat geschrieben:Mit dem einzigen Unterschied, dass nun Ordnern (die überdies im Stadion von Polizisten unterstützt werden) die Aktivlegitimation zugebilligt wird.
mein beispiel, auf welches zu interessanterweise noch nicht eingegangen bist, ist doch der beste beleg: einem kiffer, der mindestens punkto gewalt absolut harmlos ist, drohen mit dieser vorlage neben dem stadionverbot auch einschneidende freiheitseinschränkungen (rayonverbot usw.). das zeigt: diese gesetzesänderung ist absolut untauglich und kriminalisiert ungefährliche fans.Wickie hat geschrieben:Jeder, der sich einigermassen anständig verhält, droht mit diesem Gesetz kein Unheil.
da haben wirs: die polizei hat heute mehr als genügend mittel, echte chaoten dingfest zu machen. ein zusätzliches gesetz ist unnötig, da mit dem strafgesetzbuch schon mehr als genügend möglichkeiten gegeben sind (körperverletzung, tätlichkeit, angriff und landfriedensbruch sowie die verstösse gegen das sprengstoffgesetz, um mal die typischen zu nennen).Wickie hat geschrieben:Abgesehen davon wird es inskünftig eher kein Problem sein, die Schuld oder Unschuld zu beweisen. Stichwort Videoüberwachung im Stadion...
das problem ist die beweisumkehr: während die polizei problemlos zugang zur videoüberwachung und anderen hilfsmitteln hat, kann der einzelne fan allfällig entlastendes material nicht zur verfügung.
@Undercover:
Sehr sachliche Argumente, die ich teilweise nachvollziehen kann. Trotzdem teile ich Deine Meinung betr. Notwendigkeit des Gesetzes nicht ganz. Du hast absolut recht, wenn Du auf eine konsequentere Anwendung des StGB hinweist. 100% agree. Das "Hooligangesetz" geht jedoch weiter als die bestehenden Rechtsnormen (Rayonverbot, Meldepflichten etc.), weshalb ich vom Sinn des Gesetzes überzeugt bin.
Die Angst betreffend unschuldig in die Bredouille kommen kann ich nicht nachvollziehen. Wie geschrieben, kann Dir das schon heute passieren. Ausserdem - und dies wird in der Argumentation der Gegner völlig untergraben - hat kein Verein ein Interesse daran, Leute mit Stadionverboten einzudecken. Ich bleibe dabei: wer sich anständig verhält, hat nichts zu befürchten. Genau wie beim StGB...
Sehr sachliche Argumente, die ich teilweise nachvollziehen kann. Trotzdem teile ich Deine Meinung betr. Notwendigkeit des Gesetzes nicht ganz. Du hast absolut recht, wenn Du auf eine konsequentere Anwendung des StGB hinweist. 100% agree. Das "Hooligangesetz" geht jedoch weiter als die bestehenden Rechtsnormen (Rayonverbot, Meldepflichten etc.), weshalb ich vom Sinn des Gesetzes überzeugt bin.
Die Angst betreffend unschuldig in die Bredouille kommen kann ich nicht nachvollziehen. Wie geschrieben, kann Dir das schon heute passieren. Ausserdem - und dies wird in der Argumentation der Gegner völlig untergraben - hat kein Verein ein Interesse daran, Leute mit Stadionverboten einzudecken. Ich bleibe dabei: wer sich anständig verhält, hat nichts zu befürchten. Genau wie beim StGB...
Da wär ich mir nicht allzu sicher...Wickie hat geschrieben:Ausserdem hat kein Verein ein Interesse daran, Leute mit Stadionverboten einzudecken.
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korrekt. das kaschiert die eindeutigen mängel (umkehr der unschulddoch svermutung, aktivlegitimation für die polizei UND SICHERHEITSKRÄFTE) dieser gesetzesänderung nie und nimmer. und fünfzig-prozentige lösungen überzeugen mich nunmal nicht. dich schon?Wickie hat geschrieben:Das "Hooligangesetz" geht jedoch weiter als die bestehenden Rechtsnormen (Rayonverbot, Meldepflichten etc.), weshalb ich vom Sinn des Gesetzes überzeugt bin.
@Undercover:
Hier beurteilen wir das Gesetz eben anders. Für mich handelt es sich zwar möglicherweise nicht um die perfekte, aber um die momentan wahrscheinlich beste Lösung (deutlich mehr als 50%). Wir passen uns ausserdem materiell vor allem ausländischen Gesetzen an, mit denen man seit Jahren bereits gute Erfahrungen gemacht hat.
Hier beurteilen wir das Gesetz eben anders. Für mich handelt es sich zwar möglicherweise nicht um die perfekte, aber um die momentan wahrscheinlich beste Lösung (deutlich mehr als 50%). Wir passen uns ausserdem materiell vor allem ausländischen Gesetzen an, mit denen man seit Jahren bereits gute Erfahrungen gemacht hat.
Aber ist der Unterschied nicht, dass man nach einem Strafdelikt immer angehört wird bzw. das Recht hat, sich zu verteidigen?Wickie hat geschrieben:@Admin: Du kannst auch - wenn Du viel Pech hast - zu Unrecht aufgrund einer Strafgesetzbuchsnorm zur Rechenschaft gezogen werden. Trotzdem käme es niemandem in den Sinn, das StGB oder Teile davon abzuschaffen. Beispiel: Du wirst zu Unrecht für einen Diebstahl verantwortlich gemacht. Streichen wir deshalb die relevanten Artikel aus dem Gesetz?...
In die Datenbank könnte man nur schon wegen eines Verdachts - die Schuld muss nicht geprüft werden - gelangen. Es kommt zu keinem Verfahren, nota bene es gibt keine Möglichkeit zur Verteidigung.
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Re: Hooligan Gesetz
Idefix hat geschrieben:Dieses Gesetz wird bei einer alfälligen Volksabstimmung mit Sicherheit angenommen. Denn nur so kriegen wir diese Chaoten, wo den eigenen Club nur Geld kosten in den Griff.
In England hat man sehr gute Erfahrungen mit diesen Massnahmen. Man müsste sogar Stadionverbote auf Lebenslang ohne Bewährung aussprechen können.
Zudem kann man ja unsere Chaoten in der Schweiz nicht mit Hooligans vergleichen. Die brauchen nämlich keine Holzlatten und vorallem schlagen richtige Hooligans nicht auf jemanden ein wo bereits am Boden liegt.
Es eine vernünftige Vorlage!



- Baslerstab
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Re: Hooligan Gesetz
und du glaubst anscheinend an die zahnfee, den weihnachtsmann, den osterhasen und an arielle die meerjungfrau...Idefix hat geschrieben: Die brauchen nämlich keine Holzlatten und vorallem schlagen richtige Hooligans nicht auf jemanden ein wo bereits am Boden liegt.
Ich brauche Aufmerksamkeit!
Mal ein kleiner Denkanstoss, der zeigt, wie schnell man in so einer Datenbank landen könnte: http://www.schickeria-muenchen.de/cgi-b ... l?news=182
(Mir ist auch klar, dass das vielleicht nicht ein 100% objektiver Bericht ist. Dennoch glaube ich kaum, dass von 54 auf Platz anwesenden Personen sich 54 so verhalten haben, dass ein 2-jähriges nationales Stadionverbot und ein Datenbankeintrag berechtigt wären...
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(Mir ist auch klar, dass das vielleicht nicht ein 100% objektiver Bericht ist. Dennoch glaube ich kaum, dass von 54 auf Platz anwesenden Personen sich 54 so verhalten haben, dass ein 2-jähriges nationales Stadionverbot und ein Datenbankeintrag berechtigt wären...

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