DANKE, UC!UNDERCOVER hat geschrieben:Hooligans, Ultra, «Erlebnisorientierte»
(...)
*abernächstesmalvielleichttrotzdemeinbisschenweiterobenschau* *hust*
DANKE, UC!UNDERCOVER hat geschrieben:Hooligans, Ultra, «Erlebnisorientierte»
(...)
[...] Später während meiner Arbeit als Polizist wurde irgendwann in unserem Revier eine Stelle als SKB (Szenekundige Beamte, Anm. d. Red) frei. Da habe ich nicht lange überlegt und zugeschlagen. Das ist nun schon ein paar Jahre her.UNDERCOVER hat geschrieben:http://www.spiegel.de/sport/fussball/0, ... 62,00.html
waren das jetzt die hooligans oder die rassisten?Stecki hat geschrieben:Weiss nicht ob schon mal gepostet:
Quelle. fcz.ch
Bussen durch Fehlverhalten einiger Fans
Datum: Spiel: Betrag:
24.02.2007 Luzern-FCZ 9.400.-
10.02.2007 GC-FCZ 8.200.-
09.12.2006 FCZ-Sion 6.400.-
02.12.2006 Thun-FCZ 6.400.-
18.11.2006 GC-FCZ 8.200.-
21.10.2006 FCZ-Schaffhausen 4.400.-
10.09.2006 Basel-FCZ 3.200.-
19.08.2006 FCZ-GCZ 5.200.-
12.08.2006 St.Gallen-FCZ 3.300.-
29.07.2006 Schaffhausen-FCZ 1.400.-
26.07.2006 FCZ-Salzburg 15.000.-
ach so, darum habe ich nach dem aarau-match so komische käuze gesehen, die den leuts vom radio drs nach dem spiel interviews gaben...Partyanimal hat geschrieben:Diese Sendung wurde mit bzw. über die Luzerner Fanszene gemacht.
Fabrikgespräch: "Die Hooligans" als Vorwand für neue Repression
Mittwoch 23.Mai 2007, 20:00Uhr, Rote Fabrik Zürich
Mit dem Argument, dass dringend gegen Gewalt bei Sportveranstaltungen vorgegangen werden müsse (und im Hinblick auf die "Euro 08"™), wurde per 1. Januar ein neues "Hooligan-Gesetz" geschaffen. Es sieht vier neue "präventive" Zwangsmassnahmen vor: Rayonverbote, Ausreisebeschränkungen, Meldepflichtauflagen und Polizeigewahrsam. Die meisten dieser Massnahmen können bereits gegen Jugendliche ab 12 Jahren ausgesprochen werden, und zwar bereits aufgrund eines Verdachts, also ohne eine vorgängige gerichtliche Verurteilung. Parallel dazu bauen Polizeien und private Sicherheitsdienste der Stadien gemeinsam eine neue Datenbank mit "Hooligan-Verdächtigen" auf.
Mit dem nicht näher definierten Feindbild "Hooligan" werden die Befugnisse der Polizeien erheblich ausgedehnt und elementare Grundrechte verletzt. Es muss befürchtet werden, dass das Gesetz bald auch auf weitere Veranstaltungen im öffentlichen Raum angewendet wird, z.B. auf politische Demonstrationen. Immerhin ist das "Hooligan-Gesetz" Teil des "Staatsschutzgesetzes" zur Wahrung der Inneren Sicherheit (BWIS)!
Welche politischen Strategien lassen sich am Fallbeispiel "Hooligan-Gesetz" ablesen? Was kann ihnen entgegengestellt werden?
An der Diskussion beteiligen sich u.a. Daniel Vischer (Rechtsanwalt und Nationalrat Grüne), Manuela Schiller (Rechtsanwältin) und Luca Salomon, Fussballfan.
nicht schlecht...ADI hat geschrieben:http://www.drs.ch/index.cfm?gbaction=EC ... zmcha=drs3
Aufgrund verschiedener Vorfälle nach dem Heimspiel FC Thun - FC St. Gallen sah sich der FC Thun veranlasst, einige gewaltbereite, sogenannte "Fans" zur Rechenschaft zu ziehen und gegen sieben Personen ein schweizweites Stadionverbot zu verhängen. Obwohl der FC Thun bis anhin von solchen Massnahmen verschont blieb, haben die Krawalle von vorletzter Woche die Verantwortlichen zu diesem Schritt veranlasst.
www.fcthun.ch