NOISER hat geschrieben:kleines detail am rande: in anderen kantonen verzichtete man anscheinend auf die veröffentlichung von fahndungsbildern, weil interne abklärungen ein konflikt mit dem datenschutzgesetz voraussagten.

go for it amadeo

Montag, 25. Juni 2007
Tages-Anzeiger Online
Hooligan-Fahndung: Erfolg im Web
Die Kantonspolizei Luzern hat am Wochenende innert eines Tages vier von fünf gesuchten Fussball-Hooligans identifiziert. Die Zürcher Polizei hält sich noch zurück mit Internet-Fahndung.
Luzern/Zürich. - Am Freitag hatte die Luzerner Kantonspolizei die Bilder von fünf Männern ins Internet gestellt - Luzerner Hooligans. Sie sollen am 19. Mai nach dem Spiel des FC Luzern gegen den FC Basel «randaliert und Polizisten mit gefährlichen Gegenständen beworfen haben», wie es gleichentags in einer Mitteilung hiess. Schon am Samstag konnte die Polizei melden: Vier der fünf unbekannten Personen sind identifiziert. Zwei der Gesuchten hätten sich selber gemeldet, zwei seien dank Hinweisen der Bevölkerung gefasst worden. Sie würden in den nächsten Tagen befragt, ihre Bilder sind bereits aus dem Netz entfernt. Nur der fünfte Gesuchte war gestern Sonntag noch im Netz aufgeschaltet.
Öffentlich nur bei schweren Straftaten
Was in Luzern zu einem schnellen Erfolg führte, die Hooligan-Suche im Internet, wird im Kanton Zürich nicht praktiziert. «Wir haben bisher aus zwei Gründen darauf verzichtet: Die Delikte wiegen meist doch zu wenig schwer, und der Persönlichkeitsschutz muss gewahrt sein», sagt Karl Steiner von der Informationszentrale der Kantonspolizei Zürich. Es handle sich vorwiegend um Sachbeschädigung, allenfalls Hausfriedensbruch und - im Falle Luzerns - um Gewalt und Drohung gegen Beamte. Müsste man in Zürich Täter per Internet suchen, die sich der Sachbeschädigung schuldig gemacht haben, «müssten wir regelmässig ganze Galerien veröffentlichen», sagt Steiner. Bisher sei auf diese Weise nur nach Tätern gefahndet worden, die schwerere Delikte begangen hätten. Auch rechtlich seien derartige öffentliche Fahndungen eine «Gratwanderung»; der Datenschutzbeauftragte müsste dazu laut Steiner seine Zustimmung geben. Auch in Luzern habe er interveniert.
«Die Luzerner hatten zweifellos Erfolg», gibt Steiner zu, und vielleicht gebe es eine Praxisänderung auch in Zürich. Vorerst gelte es, die Wirkung der Massnahmen abzuwarten, die Stadt- und Kantonspolizei letzte Woche bekannt gegeben haben, um Gewalt bei Sportevents einzudämmen: nationale Hooligan-Datenbank, Rayonverbote, bis zu 24 Stunden Polizeigewahrsam.
Auch Stapo fahndet nicht im Internet
Den raschen Erfolg der Luzerner Kollegen hat gestern auch die Stadtpolizei Zürich mit Interesse registriert. Auch die Stapo hat bisher weder nach Sportveranstaltungen noch nach 1. Mai- oder sonstigen Demo-Ausschreitungen öffentlich per Internet nach Gewalttätigen gefahndet. Man habe dies intern schon diskutiert, doch hätten die gleichen Gründe zum Nein geführt wie bei der Kantonspolizei.